Erlaubnispflichtige Gewerbe

Einzelhandel mit Waffen

Wer mit Waffen und Munition handeln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Gefordert wird unter anderem ein Sachkundenachweis.
Die Erlaubnis für den Waffenhandel wird von der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt.

Erlaubnisbehörde

Erlaubnisbehörde für einen Handel mit Waffen ist bei kreisfreien Städten - das Amt für öffentliche Ordnung, ansonsten das Landratsamt.

Besondere Voraussetzungen für die Erlaubnis

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der Industrie- und Handelskammer eingerichtet wurde.

Ausnahme

Die Prüfung kann nur dann entfallen, wenn der Antragsteller als Büchsenmachermeister die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.

Prüfung

Die Fachkundeprüfung ist mündlich und praktisch abzulegen. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Vertreter der IHK als neutralem Vorsitzenden und zwei Beisitzern aus dem Waffenhandel bzw. -herstellung.

Prüfungsvorbereitung

Hier haben wir für Sie Informationen über die Prüfung sowie eine mögliche Übersicht von Literatur zusammengefasst.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden je nach Bedarf festgelegt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt bei Beantragung einer Waffen- und/oder Munitionsart 105,00 €, bei Beantragung von zwei Waffen- und/oder Munitionsarten 153,00 €, bei Beantragung der Ziffern 1.3 bis 1.7 und/oder Munition 205,00 €. 250,00 € werden berechnet, wenn die Prüfungsgebiete die Ziffern 1.1 und/oder 1.2 beinhalten.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: August 2023