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Meine Branche

Finanz- und Versicherungswesen

Was müssen Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungswesen unbedingt wissen? Wir fassen für Sie das Wichtigste zusammen.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung Ihres Gewerbes die Erlaubnis weiter besteht und somit auch die Berufspflichten (wie. z.B. die Weiterbildungspflicht) weiter zu erfüllen sind. Die Berufspflichten enden erst mit Ihrem Verzicht auf die Erlaubnis, den Sie gegenüber Ihrer Erlaubnisbehörde schriftlich erklären müssen. Auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern finden Sie die Antragsformulare.

Wissenswertes

Seit Oktober 2025
Text, in dem das Wort Neuregelung blau markiert ist © kwarner - stock.adobe.com

Am 1. Oktober 2025 änderte die IHK für München und Oberbayern ihre Verwaltungspraxis zum Sachkundenachweis bei der Erteilung neuer Erlaubnisse nach § 34f und § 34i GewO. Eine Berufung auf frühere Bestandsschutzregelungen („Rucksacktheorie“) ist dann nicht mehr möglich.

Internet-Impressum
Impresssum © Heinzgerald - Fotolia

Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzdienstleister, Immobiliardarlehensvermittler sowie für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter sind zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich

IHK-ORGANISATION
ein Blatt, auf dem steht: das ändert sich © magele-picture

Ein aktueller Hinweis für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater nach § 34d GewO sowie Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater nach §§ 34f/34h GewO: Der DIHK e. V. ist nun die DIHK. Was bedeutet das für Sie? Hier erfahren Sie mehr dazu!

Geldwäscheprävention
Falschgeld © Eduards - stock.adobe.com

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.