Fragen und Antworten zur Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe

Für das Bewachungsgewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Welche Genehmigung benötigen Unternehmer im Bewachungsgewerbe?

Wer als Unternehmer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, benötigt neben der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO).

Welche Behörden und Stellen sind zuständig?

Die zuständige Behörde für die Beantragung dieser Erlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung der Erlaubnis?

Die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:
  • neben der persönlichen Zuverlässigkeit,
  • einer Haftpflichtversicherung,
  • einem Nachweis der für den Gewerbebetrieb vorhandenen Geldmittel auch
  • der Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

Welche Nachweise müssen Beschäftigte im Bewachungsgewerbe erbringen?

Auch das mit Bewachungsaufgaben betraute Personal muss neben der persönlichen Zuverlässigkeit eine Unterrichtung nachweisen. Bestimmte Bewachungsaufgaben dürfen darüber hinaus nur mit einer bestandenen Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ausgeübt werden.

Was vermittelt das Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO?

Das Unterrichtungsverfahren vermittelt für die spätere Bewachungstätigkeit:
  • spezifische Pflichten,
  • spezifische Befugnisse
  • deren praktische Anwendung.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache.

Wo finde ich die Termine zur Unterrichtung und zur Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO?


Stand: August 2025
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