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Jeder der eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Wer ist von der Unterrichtung befreit?
Derjenige, der an einer Unterrichtung bereits einmal teilgenommen hat. Der Unterrichtungsnachweis gilt deutschlandweit und ist zeitlich unbegrenzt. Falls die Teilnahmebescheinigung nicht mehr auffindbar ist, kann eine Zweitschrift beantragt werden.
Derjenige, der auf den Ausschank alkoholischer Getränke verzichtet.
Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Gewerbeamt/Ordnungsamt erhalten Sie am Ende der Unterrichtung, sofern wir spätestens einen Werktag vor der Unterrichtung einen Zahlungseingang verbuchen konnten.
Die Teilnehmergebühr beträgt 75 Euro.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme?
Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Die Teilnehmer, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden gebeten, sich über Termine und Orte für fremdsprachliche Unterrichtungen, bspw. bei der IHK für München und Oberbayern zu erkundigen.