Gaststättenunterrichtung
Wer muss eine Gaststättenunterrichtung besuchen?
Jeder, der eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Wer ist von der Unterrichtung befreit?
- Derjenige, der an einer Unterrichtung bereits einmal teilgenommen hat. Der Unterrichtungsnachweis gilt deutschlandweit (Ausnahme: Baden-Württemberg) und ist zeitlich unbegrenzt. Falls die Teilnahmebescheinigung nicht mehr auffindbar ist, kann eine Zweitschrift beantragt werden.
- Derjenige, der auf den Ausschank alkoholischer Getränke verzichtet.
- Bestimmte Berufsabschlüsse befreien von der Verpflichtung an der Unterrichtung teilzunehmen. Alle Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Wann und wo finden Unterrichtungen statt?
Die Unterrichtungen finden in Augsburg und in Kempten statt.
Ansprechpartnerin für die Termine in Augsburg ab März 2026:
Everlyne Keßler, Tel.: 0821 3162-507, E-Mail: everlyne.kessler@schwaben.ihk.de
Ansprechpartnerin für die Termine in Kempten ab März 2026:
Christina Scherb, Tel.: 0831 57586-22, E-Mail: christina.scherb@schwaben.ihk.de
Die März-Termine werden voraussichtlich Mitte Februar eingestellt und buchbar sein.
Hier geht es zu den Terminen
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Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Gewerbeamt/Ordnungsamt erhalten Sie am Ende der Unterrichtung, sofern wir spätestens einen Werktag vor der Unterrichtung einen Zahlungseingang verbuchen konnten.
Die Teilnehmergebühr beträgt 100 Euro.
Bitte beachten: In Baden-Württemberg wird die Gaststättenunterrichtung, die bei uns absolviert wird, nicht mehr anerkannt. Ist der Betriebssitz in Baden-Württemberg, muss die Unterrichtung dort absolviert werden (Unterrichtung nach § 3 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg). Die detaillierten Informationen hierzu sind auf der Webseite der IHK Ulm oder der IHK Bodensee - Oberschwaben zu finden.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme?
Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Die Teilnehmer, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden gebeten, sich über Termine und Orte für fremdsprachliche Unterrichtungen, bspw. bei der IHK für München und Oberbayern zu erkundigen.
