IHK Schwaben

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Schwaben ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.schwaben.ihk.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Website hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme wurden mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

PDF-Dokumente

Alle Merkblätter der IHK Schwaben und zahlreiche weitere von der IHK Schwaben erstellte PDF-Dokumente (zum Beispiel Satzungen oder die Informationspflichten zum Datenschutz) stehen barrierefrei zur Verfügung. Die noch nicht barrierefreien PDF-Dokumente werden wir sukzessive in barrierefreie Dokumente umwandeln.
Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen noch nicht barrierefrei zur Verfügung. Wir werden die beschreibbaren PDF-Dokumente sukzessive in barrierefreie Dokumente umwandeln. 
Broschüren (zum Beispiel Branchen-Atlanten, IHK-Zeitschrift „Bayerisch-Schwäbische-Wirtschaft“ oder Weiterbildungsprogramm) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. 

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.schwaben.ihk.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Schwaben
Thomas Schörg
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
Telefon 0821 3162-201
E-Mail: thomas.schoerg@schwaben.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html