Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Industrie- und Handelskammer Schwaben ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/schwaben/
Als IHK Schwaben nutzen wir ein gemeinschaftlich gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern in ganz Deutschland zur Verfügung steht. Aktuell arbeiten wir intensiv daran, die Module des CMS barrierefrei gemäß der BITV 2.0 bereitzustellen. Aufgrund des Umfangs - insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit von PDFs, aber auch bei einzelnen Modulen - ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Wir verzeichnen allerdings bereits eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit, in der Aufstellung der “Noch nicht barrierefrei dargestellten Inhalte”.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV vereinbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreiehn Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Paragraph 9 (4) BayDiV.
- Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden Video- und Audiodateien verweisen wir im Hinblick auf Untertitelung und Deskriptionen auf unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Paragraph 9 (4) BayDiV.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einer Seite gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
- Auf einer Seite fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einer Seite gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- Auf einer Seite sind die Werte von 'role'-Attribute ungültig und werden von Screenreadern nicht erkannt.
- Auf einer Seite gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
- Auf einer Seite gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. September 2025 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Feedback und Kontakt
Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.ihk.de/schwaben haben, können Sie sich an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
E-Mail: online-redaktion@schwaben.ihk.de
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
E-Mail: online-redaktion@schwaben.ihk.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html