Abgrenzung zum Handwerk

Handwerksrechtliche Bestimmungen und ihre Auslegung

Die Frage der Zugehörigkeit eines Gewerbebetriebs zur Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder zur Handwerkskammer (HwK), also die Abgrenzung zum Handwerk, beschäftigt die IHK in ihrem Tagesgeschäft häufig. Vor allem Existenzgründer sollten sich noch vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit mit der Frage beschäftigen, ob es sich um ein nach der Handwerksordnung zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Die handwerklichen Bestimmungen und ihre Auslegung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB).
Ob die Handwerkskammer Schwaben dies genau so sieht, sollte direkt bei der Handwerkskammer erfragt werden.