Gewerberecht

Erlaubnispflichtige Gewerbe von A-Z

Wer ein Gewerbe betreiben will, muss gegebenenfalls eine für die konkrete Tätigkeit Erlaubnis bzw. die erforderliche Genehmigung besitzen.
Ein Gewerbetreibender muss sich eigenständig darum kümmern, ob er für sein Gewerbe eine Erlaubnis braucht und wo und wie er diese bekommt. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat eine alphabetische Auflistung von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten erstellt. Sie soll helfen, die Genehmigungspflicht zu prüfen, den genehmigungspflichtigen und den genehmigungsfreien Unternehmensgegenstand exakt zu formulieren und die rechtliche Qualität der Zulassungsbestimmungen einzuordnen.
Zudem können Sie über das BayernPortal schnell und einfach Informationen zu Behördendienstleistungen und Ansprechpartnern in Bayern finden. Es liefert Ihnen relevante Kontaktdaten, benötigte Unterlagen und Details zu Verfahren – alles abgestimmt auf Ihren Standort.
Stand: Februar 2025
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎