Abgrenzung – Handwerk | Industrie | Handel | Dienstleistung
Nicht jedes Gewerbe lässt sich eindeutig einer Kammer zuordnen. Besonders Mischbetriebe, die sowohl handwerkliche als auch nicht-handwerkliche Tätigkeiten ausüben, müssen geprüft werden.
Wann ist ein Gewerbe Handwerk?
Die Grundlage für die Unterscheidung ist die Handwerksordnung (HwO). Die HwO unterscheidet drei Kategorien:
- Anlage A: Zulassungspflichtige Handwerke
Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation erforderlich. - Anlage B1: Zulassungsfreie Handwerke
Meisterprüfung freiwillig möglich, keine Pflicht. - Anlage B2: Handwerksähnliche Gewerbe
Keine Meisterqualifikation erforderlich, aber handwerksähnliche Tätigkeit
Wie unterstützt der Leitfaden Abgrenzung?
Der Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistung wurde gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern (HWK) erstellt und ist folgendermaßen gegliedert:
- Teil 1: Handwerksrecht, Erläuterungen zu Misch-, Neben- und Hilfsbetrieben.
- Teil 2: Tätigkeiten A–Z mit Zuordnungen
Welche Neuerungen gibt es speziell bei Photovoltaik-Montage?
- Künftig dürfen PV-Anlagen nur noch von Handwerksbetrieben (z. B. Elektrohandwerk, Dachdecker) installiert werden. Hintergrund sind Schäden durch unsachgemäße Installation.
- Es gilt allerdings Bestandsschutz: Betriebe, die die Montage bisher rechtmäßig ausgeführt haben, dürfen dies weiterhin. Neue Betriebe: Müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie im “Leitfaden Abgrenzung: Montage von Photovoltaikanlagen”.