Abgrenzung – Handwerk | Industrie | Handel | Dienstleistung

Nicht jedes Gewerbe lässt sich eindeutig einer Kammer zuordnen. Besonders Mischbetriebe, die sowohl handwerkliche als auch nicht-handwerkliche Tätigkeiten ausüben, müssen geprüft werden.

Wann ist ein Gewerbe Handwerk?

Die Grundlage für die Unterscheidung ist die Handwerksordnung (HwO). Die HwO unterscheidet drei Kategorien:
  • Anlage A: Zulassungspflichtige Handwerke
    Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation erforderlich.
  • Anlage B1: Zulassungsfreie Handwerke
    Meisterprüfung freiwillig möglich, keine Pflicht.
  • Anlage B2: Handwerksähnliche Gewerbe
    Keine Meisterqualifikation erforderlich, aber handwerksähnliche Tätigkeit

Wie unterstützt der Leitfaden Abgrenzung?

Der Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistung wurde gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern (HWK) erstellt und ist folgendermaßen gegliedert:
  • Teil 1: Handwerksrecht, Erläuterungen zu Misch-, Neben- und Hilfsbetrieben.
  • Teil 2: Tätigkeiten A–Z mit Zuordnungen

Welche Neuerungen gibt es speziell bei Photovoltaik-Montage?

  • Künftig dürfen PV-Anlagen nur noch von Handwerksbetrieben (z. B. Elektrohandwerk, Dachdecker) installiert werden. Hintergrund sind Schäden durch unsachgemäße Installation.
  • Es gilt allerdings Bestandsschutz: Betriebe, die die Montage bisher rechtmäßig ausgeführt haben, dürfen dies weiterhin. Neue Betriebe: Müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.