Coronavirus mit Graph © Feydzhet Shabanov
Rückmeldeverfahren läuft

Derzeit läuft das Rückmeldeverfahren zu den Bayerischen Corona-Soforthilfen. Soforthilfe-Empfänger müssen nachweisen, ob die bei der Antragstellung getroffenen Prognosen zum Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten sind. Dazu wurden an alle Betroffenen, die sich im ersten Rückmeldeverfahren nicht gemeldet haben, am 9. September 2024 per Post und E-Mail Schreiben versendet. In diesen wird letztmalig aufgefordert, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation über ein Online-Portal zu melden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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