Gewerbe anmelden und ummelden: Informationen für Unternehmen
Wer ein Unternehmen gründet oder Änderungen im Betrieb vornimmt, muss dies beim Gewerbeamt anzeigen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Pflichten für Unternehmen.
- Was ist ein Gewerbe?
- Welche Gewerbeformen gibt es?
- Welche Formen von Gewerbebetrieben gibt es?
- Wer muss ein Gewerbe anmelden?
- Wo melde ich mein Gewerbe an?
- Welche Unterlagen sind für die Gewerbeanmeldung erforderlich?
- Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?
- Welche Behörden werden automatisch informiert?
- Was geschieht, wenn ich mein Gewerbe nicht oder verspätet anmelde?
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen. Nicht als Gewerbe gelten die sogenannten Freien Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) sowie Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft.
Welche Gewerbeformen gibt es?
Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet im Wesentlichen drei Formen:
Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Hier ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine behördliche Genehmigung erforderlich, z. B. bei Gaststätten, Bewachungsgewerben oder Versicherungsvermittlern.
Überwachungsbedürftiges Gewerbe (§ 38 GewO)
Dazu gehören u. a. das An- und Verkaufsgeschäft mit hochwertigen Gütern (z. B. Kfz, Edelmetalle) oder das Inkassogewerbe. Die Gewerbeämter prüfen bei der Anmeldung die persönliche Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden.
Freie Gewerbe
Der Begriff „freies Gewerbe“ ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern wird im Alltag verwendet, um alle Gewerbearten zu beschreiben, die weder erlaubnispflichtig noch überwachungsbedürftig sind. Für die meisten Tätigkeiten ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. Hier genügt die Anzeige beim Gewerbeamt.
Welche Formen von Gewerbebetrieben gibt es?
Die Gewerbeordnung kennt verschiedene Erscheinungsformen, unter denen ein Gewerbe betrieben werden kann:
Betriebsstätte (stehendes Gewerbe)
Der Regelfall: Das Gewerbe wird von einem festen Standort aus betrieben, etwa einem Ladenlokal, Büro oder einer Werkstatt. Diese Betriebsstätte muss beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden.
Reisegewerbe
Wer ohne vorherige Bestellung außerhalb einer festen Niederlassung tätig wird (z. B. Verkaufsstände, Haustürgeschäfte, mobile Dienstleistungen), betreibt ein Reisegewerbe. Hierfür ist in vielen Fällen eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Zweigniederlassung und unselbstständige Zweigstelle
Neben dem Hauptsitz können Unternehmen weitere Niederlassungen oder Filialen führen. Diese sind ebenfalls beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Eine Zweigniederlassung ist rechtlich selbstständig, während eine unselbstständige Zweigstelle organisatorisch vom Hauptbetrieb abhängt.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss jeder anmelden, der eine selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit betreibt. Ausgenommen sind Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) und die Land- und Forstwirtschaft.
Wo melde ich mein Gewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der sich der Betriebssitz befindet. Das Formular kann meist online heruntergeladen oder direkt vor Ort ausgefüllt werden.
Welche Unterlagen sind für die Gewerbeanmeldung erforderlich?
In der Regel benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei juristischen Personen: einen aktuellen Handelsregisterauszug,
- ggf. Genehmigungen oder Erlaubnisse (z. B. Gaststättengewerbe, Bewachungsgewerbe),
Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig, wenn sich wesentliche Daten des Betriebs ändern, zum Beispiel:
- Verlegung des Betriebes innerhalb derselben Gemeinde,
- Wechsel oder Erweiterung des Geschäftszweigs,
- Änderung der Rechtsform.
Welche Behörden werden automatisch informiert?
Nach der Gewerbeanzeige leitet das Gewerbeamt die Daten an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) sowie gegebenenfalls weitere Stellen weiter.
Was geschieht, wenn ich mein Gewerbe nicht oder verspätet anmelde?
Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem riskieren Unternehmen, dass sie bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben dürfen.
Stand: März 2025