Umweltschutz

Neue EU-Batterieverordnung

Die neue EU-Batterieverordnung ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und ersetzt die bis dahin geltende Batterierichtlinie 2006/66/EG. Nach einer Frist von sechs Monaten ist sie ab 18. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und wird maßgeblich zur Erreichung der festgelegten Ziele des European Green Deals beitragen.
Mit dem Gesetz sollen die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie der Lebenszyklus von Batterien verbessert werden. Die einzelnen Vorgaben treten schrittweise in Kraft.
Die Verordnung teilt Batterien nach Konzeption und Verwendung in fünf Kategorien ein:
  1. Gerätebatterien
  2. Batterien für leichte Verkehrsmittel
  3. Autobatterien
  4. Industriebatterien
  5. Traktionsbatterien
Wesentliche Punkte der Batterieverordnung, zur Erreichung der Klimaneutralität und Verbesserung des Umweltschutzes innerhalb der Europäischen Union, sind:
  • Einführung eines CO2-Fußabdrucks für Industrie-, Traktions- und LV-Batterien sowie Einteilung der Batterien in Leistungsklassen und Festlegung der jeweiligen Grenzwerte
  • Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit
  • Mindestrezyklatgehalte für bestimmte Industrie-, Traktions- und Starterbatterien
  • Sammlung von LV- und Geräte-Altbatterien sowie deren Bewirtschaftung
  • neue Anforderungen zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit
  • Sorgfalts-, Konformitäts- und Informationspflichten sowie erweiterte Herstellerverantwortung
  • Einführung des Digitalen Batteriepasses