Dritter Förderaufruf: Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Die Staatsregierung setzt die Förderung von Ladeinfrastruktur für den elektrischen Straßengüterverkehr fort. Der dritte Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ ist gestartet.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen DC-Schnellladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren, EU-genormten Steckersystemen (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“). Für den dritten Aufruf stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Antragszeitraum läuft bis 31. Oktober 2025.
Das Programm richtet sich an Unternehmen in Bayern, die im Gütertransport tätig sind, und soll den Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge unterstützen.
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH.