Pfandpflicht für Milchprodukte in Einwegplastikflaschen

Ab 1. Januar 2024 muss auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden. Die Rückgabe erfolgt im Pfandautomaten – so wie bei anderen Einwegflaschen mit Pfand.
Im Einzelnen betroffen sind neben normaler Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse. Das heißt neben normaler Milch zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt. Leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken können künftig überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden, zum Beispiel in Pfandautomaten im Supermarkt.
Bereits seit Anfang 2022 gilt die Pfandpflicht für den überwiegenden Teil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie für sämtliche Getränkedosen. Lediglich für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen war eine Übergangsfrist bis 2024 vorgesehen. Hintergrund dieser längeren Frist war, dass Flaschen befüllt mit Milch oder Milchprodukten bei der Rückgabe eine besondere hygienische Herausforderung darstellen können, so dass die frühere Bundesregierung eine längere Vorbereitungszeit für die betroffenen Hersteller und Verkaufsstellen gewähren wollte. Bisher wurden leere Flaschen von Milch und Milchprodukten im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt und von den dualen Systemen verwertet.
(Quelle BMUV)