PFAS-Beschränkung: Fortschrittsbericht veröffentlicht
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben einen aktuellen Bericht zum Fortschritt der geplanten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht. Demnach wurden unter anderem auch neue Anwendungsfelder identifiziert.
Laut dem Bericht arbeiten die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) sowie die fünf Länder (sogenannte Dossier-Einreicher) weiterhin an der Auswertung der mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Stellungnahmen, die während der Konsultation im Jahr 2023 eingegangen sind.
Aufgrund des umfangreichen Feedbacks aus der Konsultation konnten nach dem Fortschrittsbereich weitere Anwendungsbereiche identifiziert werden, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt waren. Zu den expliziten neu berücksichtigten Anwendungen nennt der Fortschrittsbericht beispielhaft:
- Dichtungsanwendungen: breite Palette von Fluorpolymer-Verwendungen in industriellen, gewerblichen und Verbraucheranwendungen, einschließlich Dichtungen, Rohrverkleidungen, Dichtungsringen, Ventilteilen usw.
- Technische Textilien: Verwendung von PFAS in z. B. Hochleistungsmembranen, medizinischen Anwendungen, die nicht unter Medizinprodukte fallen, technischen Textilien für den Außenbereich (wie Planen)
- Drucktechnische Anwendungen: permanente Teile und Verbrauchsmaterialien
- medizinische Anwendungen wie Verpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel.
- Auch Fluorpolymere als Untergruppe von PFAS werden nach dem Bericht besonders untersucht.
Der Bericht deutet zudem erstmals an, dass neben einem vollständigen Verbot oder einem Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen weitere alternative Beschränkungsansätze geprüft würden. Diese Überlegungen seien besonders relevant für Anwendungsbereiche, bei denen ein Verbot unverhältnismäßige sozioökonomische Auswirkungen haben könnte. Genannt werden beispielshaft Batterien, Brennstoffzellen und Elektrolyseure.
Laut dem Bericht wird die Entwicklung der Gutachten der ECHA im Jahr 2025 weiter andauern. Dies umfasst ein finales Gutachten des RAC und einen Entwurf des SEAC-Gutachtens, die ursprünglich für Ende 2024 angekündigt waren. Die Arbeiten der ECHA zu dem Beschränkungsvorschlag werden sich also voraussichtlich weiter verzögern. Die endgültige Entscheidung über die PFAS-Beschränkung liegt bei der Europäischen Kommission, die dabei auch die Meinungen der EU-Mitgliedstaaten einbezieht.
(Quelle DIHK)