Einwegkunststofffonds: Abgabesätze gelten ab 2024
Die Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Laut des Mitte Mai 2023 in Kraft getretenen EWKFondsG müssen Hersteller von Plastikprodukten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen, leichten Tragetaschen, Luftballons oder Tabakfiltern ab 1. Januar 2024 eine Abgabe zahlen.
Abgabesätze
Kunststoffprodukt
|
Euro/Kilogramm
|
Lebensmittelbehälter
|
0,177
|
Tüten- und Folienverpackungen
|
0,876
|
nicht bepfandete Getränkebehälter
|
0,181
|
bepfandete Getränkebehälter
|
0,001
|
Getränkebecher
|
1,236
|
leichte Tragetaschen
|
3,801
|
Feuchttücher
|
0,061
|
Luftballons
|
4,340
|
Tabakprodukte mit Filtern
|
8,972
|
Die Mittel aus dem Fonds sollen ab 2025 auf Grundlage des Vorjahres an die öffentliche Hand als Ersatz für die entstandenen Kosten für der Abfallsammlung und -entsorgung ausgezahlt werden. Gemäß des Punktesystems erhalten Kommunen innerorts zum Beispiel für das Reinigen von Strecken pro Kilometer zehn Punkte erhalten, für Flächen drei Punkte pro 1.000 Quadratmeter. Die Entsorgung pro Tonne Abfall bringt 31,5 Punkte.
(Quelle DIHK)