Mitarbeiterentsendung: Erleichterungen bei der A1 beschlossen

Rat und europäisches Parlament haben sich auf eine Reform zur Vereinfachung der Arbeitnehmerentsendung innerhalb der EU geeinigt.
Im Rahmen einer Reform der EU-Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit sind deutliche Vereinfachungen beim A1-Verfahren vorgesehen. Ziel ist eine Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei kurzfristigen Auslandseinsätzen.

Künftig soll bei klassischen Geschäftsreisen – etwa Meetings, Kundenterminen, Messen oder Konferenzen – keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein. Gleiches gilt für kurzfristige Tätigkeiten von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen. Diese Erleichterung soll branchenübergreifend gelten, ausgenommen bleibt jedoch der Bausektor.
Die Reform soll mit einer Umsetzungsfrist von 24 Monaten zur Anwendung kommen. Daher ist mit diesen Erleichterungen ab Sommer 2028 zu rechnen.

Rechtsgrundlagen
Die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen sind in den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 sowie Verordnung (EG) Nr. 987/2009 geregelt.
Darüber hinaus liegt ein Vorschlag zur Änderung dieser EU-Vorschriften im Rahmen der Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheit vor.