EU - Mercosur: Wissenswertes für Unternehmen

Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein umfassendes Assoziierungs- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Gründungsstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Es regelt den Abbau von Handelshemmnissen (insbesondere Zölle), den verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens, Regeln zum Warenursprung sowie gemeinsame Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards. Ziel ist es, Handel und Investitionen zwischen den Regionen zu vertiefen und rechtliche Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit zu schaffen.
Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben am 17.01.2026 in Paraguay ein Partnerschaftsabkommen (EMPA) und ein Interimshandelsabkommen (iTA) unterzeichnet. Im Anschluss folgen noch die formalen Zustimmungs- und Ratifizierungsverfahren, bevor das Abkommen vollständig in Kraft treten kann.

1. Mai 2026: Handelsteil des EU-Mercosur-Abkommens anwendbar

Das Handelsabkommen wurde im Amtsblatt L 2026/186 vom 27.02.2026 veröffentlicht. Das Abkommen sieht unter anderem die schrittweise Abschaffung der Einfuhrzölle auf über 91 Prozent der EU-Waren vor, die in den Mercosur exportiert werden. Seit dem 1. Mai sind die Zölle auf wichtige EU-Exportgüter wie Autos, Arzneimittel, Wein, Spirituosen und Olivenöl abgeschafft oder drastisch gesenkt.
Zollabbaustufen und Ursprungsregeln
Die einzelnen Zollabbaustufen, die entsprechenden Ursprungsregeln sowie die aktuellen Zölle sind in der EU-Datenbank Access2Markets hinterlegt. Die Ursprungsregeln finden Sie darüber hinaus auch in der Präferenzdatenbank des Zolls WuP online .
Ursprungsnachweise
Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Bestehende REX-Registrierungen können verwendet werden. Die Zollverwaltung hat hierzu auch eine ausführliche Fachmeldung veröffentlicht.
Für Lieferungen aus den Mercosurstaaten in die EU können abweichend bestimmte Formen von Ursprungszeugnissen als Präferenznachweis vorgelegt werden. Die entsprechende ATLAS-Unterlagencodierung wird noch veröffentlicht.
Ursprungsangabe
Die Ursprungsangabe ist entweder EU oder Mercosur.

Lieferantenerklärungen
Das Mercosurabkommen kann ab sofort auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Für die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen ist zwingend die Nennung von "MERCOSUR" erforderlich. Einzelne Staaten alleine aufzuführen, ist nicht ausreichend. Sie müssen nicht zusätzlich zu "MERCOSUR" aufgeführt werden, können allerdings in Klammern genannt werden.

23. März 2026: Vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026

Die EU-Kommission hat am 23. März 2026 bestätigt, dass das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ab dem 1. Mai 2026 voraussichtlich mit Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay vorläufig angewendet wird. Weitere Informationen finden Sie hier: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-mercosur-abkommen-vorlaufige-anwendung-ab-1-mai-2026-2026-03-23_de

27. Februar 2026: Ratifizierungen in Südamerika & EU-Ankündigung zur vorläufigen Anwendung

Am 26. Februar 2026 haben Uruguay und Argentinien das Mercosur‑Abkommen mit deutlichen Mehrheiten ratifiziert und damit als erste Mercosur-Staaten den Weg für das Inkrafttreten des Interim-Handelsabkommens (iTA) geebnet. Dies ermöglicht der EU grundsätzlich eine vorläufige Anwendung der rein handelspolitischen Teile des Abkommens.
Die EU-Kommission reagierte unmittelbar: Am 27. Februar 2026 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen offiziell an, dass die EU nun den Prozess zur vorläufigen Anwendung starten wird.
Die formellen Schritte (Austausch von Verbalnoten etc.) sollen etwa zwei Monate dauern; eine vorläufige Anwendung könnte somit ab Mai 2026 beginnen.

Was sind die nächste Schritte und wie ist der Zeitplan?

Ablauf
17.01.2026 Unterzeichnung des Abkommens in Paraguay.
21.01.2026 Das Europäische Parlament ersucht den EuGH um Prüfung des Gesamtwerks (Partnerschaftsabkommen). Dies verzögert das endgültige Inkrafttreten.
– Schritt der EU-Kommission
26.02.2026 Uruguay und Argentinien ratifizieren das Abkommen und erfüllen damit die Voraussetzung, dass die EU das iTA vorläufig anwenden kann.
27.02.2026 Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigt offiziell an, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens eingeleitet wird. Dies betrifft nur das Interim Trade Agreement (iTA), das als EU-only‑Abkommen gilt und daher keiner nationalen Ratifizierung bedarf.
Ab Mai 2026 (voraussichtlich) Erste Zollsenkungen und Handelsvorteile könnten greifen, sofern der formelle EU-Prozess fristgerecht abgeschlossen wird.
Anschließend Nationale Ratifizierungsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten und in den Mercosur-Parlamenten (schrittweise; kann Monate bis Jahre dauern - überwiegend im Laufe von 2026 bis 2028).
Endgültiges Inkrafttreten Sobald die vertraglich festgelegten Ratifizierungsbedingungen erfüllt sind; Teile des Abkommens treten gegebenenfalls gestaffelt in Kraft.

Was bedeutet das EU-Mercosur-Abkommen für Unternehmen?

  • Zollvorteile
    Das Abkommen sieht eine schrittweise Abschaffung von >90 % der Zölle vor; EU-Exporteure erwartet ein geschätzter jährlicher Vorteil (Marktstudien sprechen von mehreren Mrd. EUR). Ob und wann Ihr Produkt von Vorzugszöllen profitiert, hängt von den Ursprungsregeln ab.
  • Marktzugang
    Verbesserter Zugang zu Dienstleistungen und öffentlichen Ausschreibungen in Mercosur-Staaten.
  • Regulatorische Hürden bleiben
    SPS-Vorschriften, technische Normen und Zertifizierungen gelten weiterhin.
  • Umwelt & Arbeitsstandards
    Vereinbarte Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards sowie Schutz für geografische Angaben (z. B. geschützte Herkunftsbezeichnungen).
  • Politisches Risiko
    Mitbestimmende nationale Parlamente und öffentliche Proteste (z. B. Agrarsektor) können Ratifizierung verzögern oder politische Anpassungen erzwingen.
  • Chancen & Risiken
    Neue Absatz- und Beschaffungsmärkte, aber auch Konkurrenzdruck für sensible Branchen (insbesondere Agrar- und Lebensmittelsektor.

Mercosur Handlungs-Kurzcheck: Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Wichtiger Hinweis: Das Abkommen ist noch nicht in Kraft. Die angekündigten Vorteile — insbesondere der Abbau von Zöllen — gelten derzeit noch nicht. Unternehmen dürfen daher noch nicht von Präferenzzöllen ausgehen. Prüfen Sie laufende Entwicklungen (Unterzeichnung, mögliche provisorische Anwendung, EP-Zustimmung, nationale Ratifizierungen), bevor Sie operative Entscheidungen auf Basis von Zollvorteilen treffen.
  • Exposure analysieren
    Ermitteln Sie Umfang und Risiko Ihrer Handelsbeziehungen mit Mercosur-Staaten.
  • Ursprungsprüfung vorbereiten (aber nicht automatisch anwenden)
    Prüfen, ob Ihre Produkte potentiell die Abkommens-Ursprungsregeln erfüllen. Achtung: Präferenzzollanwendungen sind erst nach formeller Anwendung möglich.
  • Zoll- und Preisplanung in Szenarien
    Erstellen Sie Szenarien für gestaffelten Zollabbau (Best-/Worst-Cases). Planen Sie Margen- und Preisreaktionen, aber setzen Sie Maßnahmen erst um, wenn die provisorische oder endgültige Anwendung bestätigt ist.
  • Regulatorische Vorbereitung
    Klären Sie SPS-, veterinäre und technische Anforderungen jetzt – diese Hürden bleiben bestehen, auch wenn Zölle gesenkt werden.
  • Verträge & Incoterms prüfen
    Ergänzen Sie Vertragsklauseln zu Zoll, Warenursprung und Haftung, damit Sie flexibel reagieren können, falls sich Zeitplan oder Anwendungsumfang ändert.
  • Dokumentation & Compliance-Prozesse einrichten
    Bereiten Sie Abläufe für Präferenznachweise, Ursprungserklärungen und Zollabwicklung vor; aktivieren Sie diese jedoch erst, wenn die Rechtslage es erlaubt.
  • Risiko- und Chancenbewertung
    Analysieren Sie mögliche Konkurrenz aus Mercosur-Importen (insbesondere Agrarprodukte) und identifizieren Sie Chancen für Absatz/Beschaffung.
  • Monitoring & Kommunikation
    Beobachten Sie EP-Abstimmung, nationale Ratifizierungen und Entscheidungen zur provisorischen Anwendung.
Quelle: IHK für München und Oberbayern