Frankreich: EPR für Industrieverpackungen
Was ist neu?
Seit diesem Jahr sind Unternehmen, die Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen in Frankreich auf den Markt bringen, für deren Rücknahme und Entsorgung verantwortlich. Bislang beschränkte sich diese Pflicht nur auf Haushalts- und Serviceverpackungen. Frankreich setzt damit die Anforderungen der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) bereits im ersten Halbjahr 2026 um.
Welche deutschen Unternehmen sind betroffen?
- Unternehmen ohne Sitz in Frankreich, die direkt an den gewerblichen oder industriellen Endverbraucher oder an die weiterverarbeitende Industrie verkaufen.
- Unternehmen ohne Sitz in Frankreich, die über einen französischen Händler (der nicht der Endverbraucher der Produkte ist) verkaufen.
Gibt es Ausnahmen?
Eine Ausnahmeregelung gibt es bei Verkäufen, die über eine Einkaufszentrale erfolgen. In diesem Fall soll die französische Einkaufszentrale für die in Frankreich auf den Markt gebrachten Artikel-, Um- und Transportverpackungen verantwortlich sein.
Welche Pflichten entstehen dadurch?
Unternehmen, die verpackte Güter nach Frankreich verkaufen, unterliegen seit 2026 zwingend einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und müssen voraussichtlich bis 1. Juli 2026 einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen die Stellung eines Bevollmächtigten vor Ort erforderlich sein wird.
Weitere Informationen zum EPR in Frankreich finden Sie auch hier.