Indien: Freihandelsabkommen mit der EU

Am 27. Januar 2026 haben die Europäische Union und Indien einen entscheidenden Verhandlungsdurchbruch für ein bilaterales Handelsabkommen erzielt. Die Gespräche hatten bereits 2007 begonnen und waren über Jahre hinweg mehrfach unterbrochen worden. Mit dem nun erzielten Ergebnis wird ein zentraler Schritt zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Partnern erreicht. Verhandlungen über ein separates Investitionsabkommen sowie über ein Abkommen zu geografischen Schutzangaben dauern weiterhin an.

Umfangreiche Zollsenkungen und wirtschaftliche Effekte

Ziel des Handelsabkommens ist es nach Angaben der EU-Kommission, die Warenexporte der EU nach Indien bis 2032 zu verdoppeln. Dies soll insbesondere durch den Abbau von Handelshemmnissen erreicht werden:
Indien wird Zölle auf 96,6 % der Warenexporte der EU entweder vollständig abschaffen oder deutlich senken. Dadurch werden jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart.
Bemerkenswert ist, dass Indien der EU Zollvergünstigungen gewährt, die kein anderer Handelspartner Indiens erhält.

Vorteile für Industrie und Schlüsselbranchen

Das Abkommen sieht erhebliche Erleichterungen für zentrale Industriezweige vor:
  • Automobilsektor: Zölle auf Autos werden schrittweise von derzeit 110 % auf bis zu 10 % gesenkt; Zölle auf Autoteile werden nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft.
  • Maschinenbau: Abbau von Zöllen von bis zu 44 %.
  • Chemische Erzeugnisse: Reduktion von Zöllen von bis zu 22 %.
  • Arzneimittel: Wegfall von Zöllen von bis zu 11 %.

Agrarhandel: Marktöffnung bei gleichzeitiger Schutzklausel

Auch im Agrarbereich bringt das Abkommen deutliche Erleichterungen:
  • Weine: Senkung der indischen Zölle von 150 % bei Inkrafttreten auf 75 %, langfristig auf 20 %.
  • Olivenöl: Absenkung der Zölle von 45 % auf 0 % innerhalb von fünf Jahren.
  • Verarbeitete Agrarerzeugnisse wie Brot und Süßwaren: Abschaffung von Zöllen von bis zu 50 %.
Gleichzeitig bleiben sensible europäische Agrarsektoren vollständig geschützt. Produkte wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker sind ausdrücklich von der Liberalisierung ausgenommen.

Marktzugang für Dienstleistungen

EU-Unternehmen erhalten durch das Abkommen einen privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt. Dies betrifft unter anderem wichtige Bereiche wie:
  • Finanzdienstleistungen
  • Seeverkehr und maritime Dienstleistungen

Schutz des geistigen Eigentums

Ein zentrales Element des Abkommens ist der hohe Schutz und die effektive Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Erfasst sind unter anderem:
  • Urheberrechte
  • Marken
  • Geschmacksmuster
  • Geschäftsgeheimnisse
  • Sortenschutzrechte
Das Abkommen baut auf bestehenden internationalen Übereinkommen auf und führt zu einer Annäherung der Rechtsvorschriften der EU und Indiens in diesem Bereich.

Nachhaltigkeit und weitere Schritte

Das Abkommen enthält ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Auf EU-Seite werden die ausgehandelten Vertragstexte in Kürze veröffentlicht, rechtlich geprüft und in alle Amtssprachen der EU übersetzt.
Anschließend wird die Europäische Kommission dem Rat Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie eines Ratsbeschlusses. Sobald auch Indien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU Kommission.

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Quelle: IHK Erfurt