Ab dem 1. Juli 2026 wird auf Einfuhren von Waren im Fernabsatz (Kleinsendungen) mit einem Warenwert bis zu 150 Euro ein Pauschalzollbetrag i.H.v. 3 Euro je angemeldeter Warenposition erhoben.
Mit Wirkung zum 01.07.2026 werden daher folgende Anpassungen in ATLAS vorgenommen:
Anpassungen an den Fachverfahren ZB, AEGZ und NEE,
Anpassung am Fachverfahren ATLAS-IMPOST,
Außer-Kraft-Setzung der Kleinbetragsregeln nach § 23 I Nr.1 & 3 ZollV.
Die vollständige Teilnehmerinfo (Nr. 0966/26) hat der Zoll hier veröffentlicht. Darüber finden sich hier auch weitere Informationen zur Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze.