EU: Einfuhrabgabe auf Kleinsendungen unter 150€ ab 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 € aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Der Rat der Europäischen Union hat am 12.12.2025 beschlossen, dass der vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 € auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben wird. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert.
Der Zollsatz wird auf alle in die EU eingeführten Waren angewandt, für die Verkäufer aus Drittstaaten bei der „einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) der EU für Mehrwertsteuerzwecke“ registriert sind. Dies umfasst 93 % der gesamten E-Commerce-Ströme in die EU.
Diese Maßnahme unterscheidet sich von der vorgeschlagenen „Bearbeitungsgebühr“ (Handling Fee), über die derzeit im Rahmen des EU-Zollreformpakets beraten wird. Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die Einigung über eine dauerhafte Lösung zur vollständigen Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle Waren unter 150 € die normalen EU-Zölle für einzelne Waren.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Rates:
Zölle: Rat vereinbart Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026 - Consilium
Zölle: Rat vereinbart Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026 - Consilium
Eine etwas anders lautende Regelung wird auf der Seite der EU-Kommission genannt: Hier ist von einem pauschalen Zollsatz pro Sendung die Rede, also 3 € bis zu einem maximalen Wert von 150 € (ohne Unterteilung nach Tarifposition). Die Meldung der EU-Kommission ist hier auffindbar: EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert im Online-Handel ein.