IHK-Fortbildungsprüfungen

Fortbildung frischt berufliches Wissen auf und macht einen Aufstieg möglich. Eine abgeschlossene Ausbildung ist die Basis weiterer Bildungswege mit der IHK.
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Die Prüfungen werden von drei Prüfungsausschussmitgliedern abgenommen. Die Prüfungsausschüsse sind paritätisch besetzt mit Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter*innen. 
Wichtiger Hinweis: Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen des BBiG werden unter anderem die neue Bezeichnungen “Berufsspezialist”, “Bachelor Professional” und “Master Professional” in der Fortbildung eingeführt. Bis die Neuerungen jedoch zur Anwendung kommen, muss jedoch jeder bestehende Fortbildungsabschluss separat geprüft und die Rechtsverordnung geändert werden. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erst nach der Änderung der Rechtsverordnungen dürfen die Kammern auch entsprechende Zeugnisse erstellen. Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz sieht allerdings keine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse bzw. keine nachträgliche Ergänzung der erworbenen Abschlussbezeichnungen vor. D.h, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG erworbenen Zeugnisse bleiben unverändert.
Im Bezirk unserer IHK werden im Moment folgende Fortbildungsprüfungen angeboten:

Fachkaufleute

Die Fachkaufleute kommen aus einem der betrieblichen Funktionsbereiche: Personalwesen (Personalfachkaufleute), Rechnungswesen/Controlling (Geprüfte*r Bilanzbuchhalter*in) sowie Einkauf und Logistik. Außerdem sind die Fachkaufleute  qualifizierte kaufmännische Fachkräfte mit beruflicher Praxis im jeweiligen Fachbereich. In der Regel ist dieser Berufspraxis eine fundierte Berufsausbildung mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen. Die Fachkaufleute sind vom Niveau, Schwierigkeitsgrad und Anspruch her vergleichbar mit dem/ der Meister*in im gewerblich-technischen Bereich.

Fachwirte

Die Fachwirte sind im Gegensatz zu den Fachkaufleuten ein Generalist und decken nicht nur eine, sondern alle betrieblichen Funktionen innerhalb einer Branche ab. Sie kommen zum Beispiel aus den Branchen: Handel (Handelsfachwirte), Gesundheits- und Sozialwesen (Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen) oder Immobilien (Immobilienfachwirte). Der/die berufserfahrene Branchenspezialist*in mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen bringt eine mehrjährige einschlägige, umfassende Berufspraxis in der jeweiligen Branche mit. In der Regel ist eine fundierte Berufsausbildung innerhalb der Branche mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen. Dieser Abschluss ist eine Allround-Qualifikation für Fach- und Führungskräfte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, da Fachwirte innerbetriebliche Zusammenhänge und gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten beurteilen können.
Die Fachwirte sind von Niveau, Schwierigkeitsgrad und Anspruch her vergleichbar mit dem/ der Meister*in im gewerblich-technischen Bereich.

Meister*in

Die Meister stehen traditionell an der Nahtstelle zwischen ausführend tätigen Mitarbeiter*innen und dem Management. Sie tragen Verantwortung für den reibungslosen Ablauf des Fertigungsprozesses und die Qualitätssicherung der Produkte. Dabei arbeiteten sie zunehmend im Team und führen Arbeitsgruppen zu einer Gesamtleistung. In der Regel ist der Berufspraxis eine fundierte Berufsausbildung mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen.

Betriebswirte

Andere Fortbildungsprüfungen