IHK-Fortbildungsprüfungen
Der Zuständigkeitsbereich der IHK Lüneburg-Wolfsburg umfasst die Landkreise Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie die Stadt Wolfsburg.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg laut Prüfungsordnung nur Teilnehmer*innen zulassen kann, die in unserem Kammergebiet wohnen, arbeiten oder hier an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht teilnehmen. Wenn Sie an einem Onlinekurs teilgenommen haben, legen Sie Ihre Prüfung bei der Kammer ab, in deren Kammerbezirk Sie wohnen oder arbeiten: Übersicht IHKs deutschlandweit.
Ausnahme ist, wenn die IHK Lüneburg Wolfsburg die nächstgelegene IHK ist, die die Fortbildungsprüfung anbietet. In diesem Fall kann die Zulassung zur Prüfung auch bei uns beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg laut Prüfungsordnung nur Teilnehmer*innen zulassen kann, die in unserem Kammergebiet wohnen, arbeiten oder hier an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht teilnehmen. Wenn Sie an einem Onlinekurs teilgenommen haben, legen Sie Ihre Prüfung bei der Kammer ab, in deren Kammerbezirk Sie wohnen oder arbeiten: Übersicht IHKs deutschlandweit.
Ausnahme ist, wenn die IHK Lüneburg Wolfsburg die nächstgelegene IHK ist, die die Fortbildungsprüfung anbietet. In diesem Fall kann die Zulassung zur Prüfung auch bei uns beantragt werden.
Bitte lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind bei jeder Fortbildung genannt.
Im Bezirk unserer IHK werden im Moment folgende Fortbildungsprüfungen angeboten:
Fachkaufleute
Fachwirte
- Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen
- Geprüfte Handelsfachwirte
- Geprüfte Technische Fachwirte
- Geprüfte Wirtschaftsfachwirte
Meister*in
- Geprüfte Logistikmeister
- Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Chemie
- Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik
- Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
- Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Metall
Betriebswirte
Andere Fortbildungsprüfungen
Die Prüfungen werden von drei Prüfungsausschussmitgliedern abgenommen. Die Prüfungsausschüsse sind paritätisch besetzt mit Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter*innen.
Wichtiger Hinweis: Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen des BBiG werden unter anderem die neue Bezeichnungen “Berufsspezialist”, “Bachelor Professional” und “Master Professional” in der Fortbildung eingeführt. Bis die Neuerungen jedoch zur Anwendung kommen, muss jedoch jeder bestehende Fortbildungsabschluss separat geprüft und die Rechtsverordnung geändert werden. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erst nach der Änderung der Rechtsverordnungen dürfen die Kammern auch entsprechende Zeugnisse erstellen. Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz sieht allerdings keine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse bzw. keine nachträgliche Ergänzung der erworbenen Abschlussbezeichnungen vor. D.h, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG erworbenen Zeugnisse bleiben unverändert.
Widerspruch und Einsichtnahme
Wenn Sie an der Richtigkeit Ihres Prüfungsergebnisses zweifeln, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. In dem Fall wird Ihr Prüfungsergebnis erneut durch den Prüfungsausschuss geprüft.