Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Weiterbildungsprofil
Mit erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung sollen im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Schutzeinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrgenommen werden können.
Wichtiger Hinweis: Diese Prüfung wird eingestellt! Daher können sich ab Herbst 2025 nur noch Wiederholer*innen zur Prüfung anmelden, die sich in einem laufenden Prüfungsverfahren befinden. Es werden keine Zulassungen mehr geprüft, ausgestellt und/oder Erstprüflinge aufgenommen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen,
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweist.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Prüfungstermin | schriftlich | mündlich | Anmeldefrist |
Herbst 2025 | nur Wiederholungsprüfungen 15. Oktober 2025 |
nur Wiederholungsprüfungen 16. Oktober 2025 |
15. Juli 2025 |
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden ca. 6 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 370 Euro wird mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.