Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Weiterbildungsprofil
Mit erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung sollen im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Schutzeinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrgenommen werden können.
Wichtiger Hinweis: Diese Prüfung wird eingestellt! Daher können sich ab Herbst 2025 nur noch Wiederholer*innen zur Prüfung anmelden, die sich in einem laufenden Prüfungsverfahren befinden. Es werden keine Zulassungen mehr geprüft, ausgestellt und/oder Erstprüflinge aufgenommen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen,
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweist.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
| Prüfungstermin | schriftlich | mündlich | Anmeldefrist |
| Herbst 2025 | nur Wiederholungsprüfungen 15. Oktober 2025 |
nur Wiederholungsprüfungen 16. Oktober 2025 |
abgelaufen |
| Frühjahr 2026 | nur Wiederholungsprüfungen 20. März 2026 |
nur Wiederholungsprüfungen 23. März 2026 |
15. Dezember 2025 |
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden ca. 6 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 370 Euro wird mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nach bestandener Fortbildungsprüfung Ihr Zeugnis nur dann ausstellen können, wenn die Prüfungsgebühr komplett beglichen ist.
