Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Weiterbildungsprofil
Mit erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung sollen im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Schutzeinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrgenommen werden können.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen,
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweist.
Prüfungstermine & Anmeldefristen
Prüfungstermin | schriftlich | mündlich | Anmeldefrist |
Frühjahr 2024 |
19. März
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20. März
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15. Dezember 2023
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Herbst 2024
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24. Oktober
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25. Oktober
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15. Juli 2024
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Frühjahr 2025 |
21. März
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24. März
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15. Dezember 2024
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Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden ca. 6 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Melden Sie sich jetzt online an: Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 350 Euro wird mit der Einladung zur Prüfung fällig (ca. 5 bis 6 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
Hilfsmittel & Prüfungsaufgaben
Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.