Geprüfte*r Betriebswirt*in
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Betriebswirte sind befähigt unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln zu können. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang üben sie folgende Aufgaben aus:
- Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung,
- Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
- Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele,
- Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt*in, Fachkaufleute führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“, - eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Prüfungstermine & Anmeldefristen
Prüfungs- termin |
Schriftlicher Prüfungsteil (VO 2020) | Mündlicher Prüfungsteil (VO 2020) | Anmeldefrist |
Herbst 2024 |
26./27. November/3. Dezember
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Ende Januar 2025
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abgelaufen
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Frühjahr 2025 |
11./12./18. Juni
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wird noch bekannt gegeben
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31. Januar 2025
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Die Termine des fachübergreifenden Prüfungsteils (Projektarbeit und Fachgespräch) werden im Anschluss terminiert.
Melden Sie sich jetzt online an: Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Betriebswirt*in (VO 2020)
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 890 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 350 Euro für den Prüfungsteil “Schriftlicher Prüfungsteil”
- 350 Euro für den Prüfungsteil “Mündlicher Prüfungsteil”
- 190 Euro für den “fachübergreifenden Prüfungsteil (Projektarbeit und Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch)“.
Die Prüfungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
Hilfsmittel & Prüfungsaufgaben
Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (= Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.