Geprüfte*r Logistikmeister*in

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Logistikmeister sind befähigt in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,   
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungs-
termin
Grundlegende
Qualifikationen
Handlungs-
spezifische
Qualifikationen


 
Anmeldefrist
schriftlich
schriftlich 
mündlich
Frühjahr 2024
2. + 3. Mai
16. + 17. Mai
Juli / August 2024
abgelaufen
Herbst 2024
6. + 7.
November
21. + 22.
November
Januar 2025
31. Juli 2023
Frühjahr 2025
29. + 30. April
13. + 14. Mai
Juli / August 2025
31. Januar 2025
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden für die Frühjahrs- und Herbstprüfungen voraussichtlich 7 bis 9 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 300 Euro für den Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen”
  • 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”. 
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 7 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.