Ausbildereignungsprüfung (AEVO-Prüfung)

Weiterbildungsprofil

Die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung (AEVO-Prüfung) bildet nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den notwendigen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für zukünftige Ausbilder*innen.
Das Bestehen dieser Prüfung, ist einer von mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisen, um als Ausbilder*in tätig sein zu dürfen. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder*innen überprüfen die Ausbildungsberater*innen.

Zulassungsvoraussetzungen

Der Zuständigkeitsbereich der IHK Lüneburg-Wolfsburg umfasst die Landkreise Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie die Stadt Wolfsburg.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg laut Prüfungsordnung nur Teilnehmer*innen zur AEVO-Prüfung zulassen kann, die in unserem Kammergebiet wohnen, arbeiten oder hier an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht teilnehmen.
Wenn Sie an einem Onlinekurs teilgenommen haben, legen Sie Ihre Prüfung bei der Kammer ab, in deren Kammerbezirk Sie wohnen oder arbeiten: Übersicht IHKs deutschlandweit.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung selbst sieht keine weiteren Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung vor.

Prüfungstermine

Die Kapazität pro Prüfungstermin und -standort ist begrenzt. In Einzelfällen können Termine daher bereits vor Ablauf des Anmeldeschlusses ausgebucht sein!
Die praktischen Prüfungstage finden gesondert vom schriftlichen Termin statt und werden individuell von der IHK festgelegt und können auch innerhalb der Ferienzeiten liegen. Bei den nachstehend angegebenen Kalenderwochen behalten wir uns Änderungen vor.
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie hier: Allgemeine Informationen zu der Ausbildereignungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB).
Der schriftliche Teil der Ausbildereignungsprüfung findet ausschließlich in Lüneburg und Wolfsburg digital auf Tablets statt. Teilnehmende aus Celle werden für den schriftlichen Prüfungsteil nach Lüneburg eingeladen. Eine Handreichung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1147 KB)dazu finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Standort Lüneburg:
Prüfungstermin Schriftlicher Teil Praktischer Teil Anmeldeschluss
Juni 3. Juni 2025 KW 23/ 24 abgelaufen
August 12./ 13. August 2025 KW 34 1. Juli 2025
September 2. September 2025 KW 37 22. Juli 2025
Oktober 30. September/ 1. Oktober 2025 KW 41 19. August 2025
November 4. November 2025 KW 46/ 47 23. September 2025
Dezember 2./ 3. Dezember 2025 KW 50/ 51 21. Oktober 2025
Standort Wolfsburg:
Prüfungstermin Schriftlicher Teil Praktischer Teil Anmeldeschluss
Juni 3. Juni 2025 KW 25 abgelaufen
August 12./ 13. August 2025 KW 34/ 35 1. Juli 2025
September 2. September 2025 KW 37 22. Juli 2025
Oktober 30. September/ 1. Oktober 2025 KW 41 19. August 2025
November 4. November 2025 KW 46 23. September 2025
Dezember 2. Dezember 2025 KW 50/ 51 21. Oktober 2025
Standort Celle:
Prüfungstermin Schriftlicher Teil
(in Lüneburg)
Praktischer Teil
(in Celle)
Anmeldeschluss
August 12. August 2025 KW 34 1. Juli 2025
Dezember 2. Dezember 2025 KW 50 21. Oktober 2025

Anmeldung

Bitte melden Sie sich online über unser Fortbildungs-Infocenter an.
Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor Prüfungstermin. Der Anmeldeschluss ist auch für Teilnehmer*innen verbindlich, die nur den praktischen Prüfungsteil ablegen.

Prüfungsgebühr

Für die komplette Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) beträgt die Prüfungsgebühr 225 Euro.
Für den praktischen Prüfungsteil beträgt die Prüfungsgebühr 128 Euro.
Bis zum o.g. Anmeldeschluss können Sie sich kostenlos über das Fortbildungs-Infocenter (Fobi) von Ihrem Prüfungstermin abmelden. Die Prüfungsgebühr wird mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fobi fällig (ca. 5 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin). Dies gilt auch für Teilnehmer*innen , die nur den praktischen Prüfungsteil ablegen. Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.