Ausbildereignungsprüfung (ADA-Prüfung)
Weiterbildungsprofil
Die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung bildet nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den notwendigen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für zukünftige Ausbilder*innen.
Das Bestehen dieser Prüfung, ist einer von mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisen, um als Ausbilder*in tätig sein zu dürfen. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder*innen überprüfen die Ausbildungsberater*innen.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Anmeldung zur Prüfung ist die IHK Lüneburg-Wolfsburg verantwortlich, wenn Sie im IHK-Bezirk wohnen, arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang besuchen. Sollte keiner dieser Punkte zutreffen, finden Sie hier Ihre zuständige IHK: Übersicht IHKs deutschlandweit.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung selbst sieht keine weiteren Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung vor.
Prüfungstermine
Die Kapazität pro Prüfungstermin und -standort ist begrenzt. In Einzelfällen können Termine daher bereits vor Ablauf des Anmeldeschlusses ausgebucht sein!
Die praktischen Prüfungstage finden gesondert vom schriftlichen Termin statt und werden individuell von der IHK festgelegt und können auch innerhalb der Ferienzeiten liegen. Bei den nachstehend angegebenen Kalenderwochen behalten wir uns Änderungen vor.
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie hier: Allgemeine Informationen zu der Ausbildereignungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB).
Die praktischen Prüfungstage finden gesondert vom schriftlichen Termin statt und werden individuell von der IHK festgelegt und können auch innerhalb der Ferienzeiten liegen. Bei den nachstehend angegebenen Kalenderwochen behalten wir uns Änderungen vor.
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie hier: Allgemeine Informationen zu der Ausbildereignungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB).
Der schriftliche Teil der Ausbildereignungsprüfung findet ausschließlich in Lüneburg und Wolfsburg digital auf Tablets statt. Teilnehmende aus Celle werden für den schriftlichen Prüfungsteil nach Lüneburg eingeladen. Eine Handreichung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1147 KB)dazu finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Standort Lüneburg:
Prüfungstermin | Schriftlicher Teil | Praktischer Teil | Anmeldeschluss |
Februar | 4. Februar 2025 | KW 7 | abgelaufen |
März | 4. und 5. März 2025 | KW 11 und 12 | abgelaufen |
April | 1. April 2025 | KW 15 | 18. Februar 2025 |
Mai | 6. Mai 2025 | KW 20 und 21 | 25. März 2025 |
Juni | 3. Juni 2025 | KW 23 und 24 | Anmeldung noch nicht möglich |
August | 12. und 13. August 2025 | KW 34 | Anmeldung noch nicht möglich |
September | 2. September 2025 | KW 37 | Anmeldung noch nicht möglich |
Oktober | 30. September oder 1. Oktober 2025 | KW 41 | Anmeldung noch nicht möglich |
November | 4. November 2025 | KW 46 und 47 | Anmeldung noch nicht möglich |
Dezember | 2. und 3. Dezember 2025 | KW 50 und 51 | Anmeldung noch nicht möglich |
Standort Wolfsburg:
Prüfungstermin | Schriftlicher Teil | Praktischer Teil | Anmeldeschluss |
Februar | 4. und 5. Februar 2025 | KW 7 und 8 | abgelaufen |
März | 4. März 2025 | KW 11 | abgelaufen |
April | 1. April 2025 | KW 15 | 18. Februar 2025 |
Mai | 6. Mai 2025 | KW 20 | 25. März 2025 |
Juni | 3. Juni 2025 | KW 25 | Anmeldung noch nicht möglich |
August | 12. und 13. August 2025 | KW 34 und 35 | Anmeldung noch nicht möglich |
September | 2. September 2025 | KW 37 | Anmeldung noch nicht möglich |
Oktober | 30. September oder 1. Oktober 2025 | KW 41 | Anmeldung noch nicht möglich |
November | 4. November 2025 | KW 46 | Anmeldung noch nicht möglich |
Dezember | 2. Dezember 2025 | KW 50 und 51 | Anmeldung noch nicht möglich |
Standort Celle:
Prüfungstermin | Schriftlicher Teil (in Lüneburg) |
Praktischer Teil (in Celle) |
Anmeldeschluss |
März | 4. März 2025 | KW 12 | abgelaufen |
August | 12. August 2025 | KW 34 | Anmeldung noch nicht möglich |
Dezember | 2. Dezember 2025 | KW 50 | Anmeldung noch nicht möglich |
Anmeldung
Melden Sie sich einfach und unkompliziert online an: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
Prüfungsgebühr
Für die komplette Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) beträgt die Prüfungsgebühr 210 Euro.
Für den praktischen Prüfungsteil (nur als Fachwirt*in) beträgt die Prüfungsgebühr 120 Euro.
Für den praktischen Prüfungsteil (nur als Fachwirt*in) beträgt die Prüfungsgebühr 120 Euro.
Die Prüfungsgebühr wird mit der Einladung zur Prüfung fällig (ca. 4 bis 5 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
Hilfsmittel
Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH.