Geprüfte*r Technische*r Fachwirt*in
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Technische Fachwirte sind befähigt in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit. Geprüfte Technische Fachwirte sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft/Logistik, Absatzwirtschaft, Einkauf, Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung, Entwicklung/ Konstruktion und Betriebserhaltung/Produktion unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich zu handeln.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen.
Zu den Prüfungsteilen “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen”:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zum Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” (Verordnung ab 1. Oktober 2020):
- das Ablegen der Prüfungsteile “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” innerhalb der letzten fünf Jahre, und
- ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Prüfungstermine & Anmeldefristen
Prüfungs- termin |
Technische Qualifi- kationen (TQ) |
Wirtschafts- bezogene Qualifi- kationen (WQ) |
Handlungs- spezifische Qualifi- kationen (HQ) |
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
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Anmeldeschluss | |
schriftlich | schriftlich | schriftlich | mündlich | |||
Frühjahr 2025 | 25. Februar | 26. März | 7. Mai | Juni 2025 |
WQ: abgelaufen
HQ: abgelaufen
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TQ + WQ: abgelaufen HQ: abgelaufen |
Herbst 2025 | 16. September | 22. Oktober | 3. Dezember | Januar/ Februar 2026 |
TQ + WQ:
9. Juni 2025
HQ: 10. Juli 2025
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TQ + WQ:
30. Juni 2025
HQ: 31. Juli 2025
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In den Prüfungsteilen “Technische und Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” wird bei einer mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistung eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Der Termin findet ca. 6 bis 7 Wochen nach dem jeweiligen schriftlichen Prüfungsteil statt. Sie werden gegebenenfalls zur Ergänzungsprüfung eingeladen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 865 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 320 Euro für den Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”
- 225 Euro für den Prüfungsteil “Technische Qualifikationen”
- 320 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungsteil). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.