Geprüfte*r Technische*r Fachwirt*in
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Technische Fachwirte sind befähigt in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit. Geprüfte Technische Fachwirte sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft/Logistik, Absatzwirtschaft, Einkauf, Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung, Entwicklung/ Konstruktion und Betriebserhaltung/Produktion unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich zu handeln.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen.
Zu den Prüfungsteilen “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen”:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zum Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” (Verordnung ab 1. Oktober 2020):
- das Ablegen der Prüfungsteile “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” innerhalb der letzten fünf Jahre, und
- ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Prüfungstermine & Anmeldefristen
Prüfungs- termin |
Technische Qualifi- kationen (TQ) |
Wirtschafts- bezogene Qualifi- kationen (WQ) |
Handlungs- spezifische Qualifi- kationen (HQ) |
Anmelde- schluss |
|
schriftlich | schriftlich | schriftlich | mündlich | ||
Herbst 2024 | 17. September | 23. Oktober | 5. Dezember | Januar/ Februar 2025 | TQ + WQ: abgelaufen HQ: abgelaufen |
Frühjahr 2025 | 25. Februar | 26. März | 7. Mai | Juni/ Juli 2025 | TQ + WQ: abgelaufen HQ: 31. Januar 2025 |
Herbst 2025 | 16. September | 22. Oktober | 3. Dezember | Januar/ Februar 2026 | Anmeldung ab 31. März 2025 möglich |
In den Prüfungsteilen “Technische und Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” wird bei einer mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistung eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Der Termin findet ca. 6 bis 7 Wochen nach dem jeweiligen schriftlichen Prüfungsteil statt. Sie werden gegebenenfalls zur Ergänzungsprüfung eingeladen.
Melden Sie sich jetzt online an: Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Technischen Fachwirt*in
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 810 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 300 Euro für den Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”
- 210 Euro für den Prüfungsteil “Technische Qualifikationen”
- 300 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5-6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
Hilfsmittel & Prüfungsaufgaben
Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.