Informationen zur Fortbildungs-Prüfung

Stehen Sie kurz vor einer Fortbildungs-Prüfung? Hier finden Sie alle Informationen rund um Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben. 
Grundlage für die Aufgabenerstellung sind die Rechtsverordnung für die jeweilige IHK-Weiterbildungsprüfung und die entsprechende Rahmenplanempfehlung der DIHK. 
Die Aufgaben orientieren sich an der Lernzieltiefe der Rahmenplanempfehlung und geben einen Querschnitt der empfohlenen Unterrichtsinhalte wieder. 
Die Prüfungszeiten entsprechen den Zeiten der Empfehlung. 
Die Aufgabensätze bestehen ausschließlich aus ungebundenen, d. h. konventionellen Aufgaben.
Bei einer Fortbildungsprüfung werden jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben.  Die Prüfungsteilnehmer füllen die Deckblätter des Aufgaben- und des Lösungsteils aus und tragen die Ergebnisse und Rechenwege in den Lösungsteil ein. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben. Hinweis: Eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Prüfungsarbeit wird mit der Note “ungenügend” (null Punkte) bewertet – mit den Rechtsfolgen, die sich aus der maßgebenden Prüfungsordnung ergeben. 
Alle Prüfungsbereiche sind auf 100 Punkte ausgelegt. 
Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (z. B. Tinte, Kugelschreiber) ausgeführt werden.
Ein Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt. 
In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragraphen sind, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen.
Ergänzend zu den Angaben in der "Hilfsmittelliste für die Bundeseinheitliche Prüfung" für das jeweilige Prüfungsjahr gilt:
Erlaubt sind:
  • Markierungen und Unterstreichungen (auch farblich).
  • Querverweise von einer Stelle auf andere Stellen innerhalb der zugelassenen Hilfsmittel, wie z.B. "siehe Seite 22", vgl. § 119 BGB", §§ 433, 929 BGB", § 823 Abs. 2 S. 1 BGB", "§ 4 Nr. 26 UStG", "§ 4 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 EStG", "IAS 8.10", "IAS 15.5 (a)".
  • Klebereiter, Klebezettel o. Ä. an den Seitenrändern, die mit Zitat aus der jeweiligen Überschrift (z.B.: "§ 433 BGB Kaufvertrag", "Korrosionsarten") beschriftet sind.
Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig. Darüber hinaus gehende Hilfsmittel, zum Beispiel finanzmathematische Tabellen sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt. Elektronische Kommunikationsmittel, zum Beispiel Smartphones, Uhren, Tablets, Laptops etc., sind nicht als Hilfsmittel zugelassen und vor der Prüfung ausgeschaltet in die Tasche in die Tasche zu legen. 
Die Angabe von Paragraphen ist (falls nicht anders verlangt) zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht erforderlich.
Rechenwegeergebnisse sind immer nachvollziehbar (unter Angabe des Rechenwegs) darzustellen.
Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Fortbildungsprüfungen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.