Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Chemie
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Industriemeister*innen mit der Fachrichtung Chemie sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Die Prüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
- ein weiteres Jahr Berufspraxis und
- der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (BQ):
Prüfungstermin | Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | Überprüfung der Zulassung bis spätestens | Anmeldefrist |
schriftlich | |||
Frühjahr 2025 | 12. + 13.03.2025 | 10.12.2024 | abgelaufen |
Herbst 2025 | 16. + 17.10.2025 | 09.06.2025 | 30.06.2025 |
Frühjahr 2026 | 11. + 12.03.2026 | 10.12.2025 | 31.12.2025 |
Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):
Prüfungstermin | Handlungsspezifische Qualifikationen | Überprüfung der Zulassung bis spätestens | Anmeldefrist | |
schriftlich | mündlich | |||
Frühjahr 2025 | 19. + 20.03.2025 | Mai 2025 | 10.12.2024 | abgelaufen |
Herbst 2025 | 28. + 29.10.2025 | Dezember 2025/ Januar 2026 | 09.06.2025 | 30.06.2025 |
Frühjahr 2026 | 18. + 19.03.2026 | Mai 2026 | 10.12.2025 | 31.12.2025 |
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden voraussichtlich sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen. Prüfungsort dieser Fortbildungsprüfung ist i.d.R. Walsrode.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 770 Euro* teilt sich wie folgt auf:
- 340 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
- 430 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
*voraussichtlich bei Fälligkeit gültiger Betrag