Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Chemie

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister*innen mit der Fachrichtung Chemie sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermin Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen

Anmeldefrist
schriftlich schriftlich mündlich
Frühjahr 2025 12. + 13. März 19. + 20. März Mai 2025 abgelaufen
Herbst 2025 16. + 17. Oktober 28. + 29. Oktober Januar 2026 Anmeldung ab 31. März 2025 möglich
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden voraussichtlich sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen. Prüfungsort dieser Fortbildungsprüfung ist i.d.R. Walsrode.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 300 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.