Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Chemie

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister*innen mit der Fachrichtung Chemie sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Die Prüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine und Anmeldefristen


Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (BQ):
Prüfungstermin Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldefrist
schriftlich
Herbst 2025 16. + 17. Oktober 2025 9. Juni 2025 30. Juni 2025
Frühjahr 2026 11. + 12. März 2026 10. Dezember 2025 31. Dezember 2025
Herbst 2026 07. + 08. Oktober 2026 9. Juni 2026 30. Juni 2026

Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):
Prüfungstermin Handlungsspezifische
Qualifikationen
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldefrist
schriftlich mündlich
Herbst 2025 28. + 29. Oktober 2025 Dezember 2025/ Januar 2026 9. Juni 2025 30. Juni 2025
Frühjahr 2026 18. + 19. März 2026 Mai 2026 10. Dezember 2025 31. Dezember 2025
Herbst 2026 14. + 15. Oktober 2026 Dezember 2026/ Januar 2027 9. Juni 2026 30. Juni 2026
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden voraussichtlich sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen. Prüfungsort dieser Fortbildungsprüfung ist i.d.R. Walsrode.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 770 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 340 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 430 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungsteil). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.