Geprüfte*r Handelsfachwirt*in
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Handelsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben verfügen Sie über Qualifikationen in den Bereichen Unternehmensführung und -steuerung sowie Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben sein.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung:
Die erste schriftliche Teilprüfung muss abgelegt worden sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Prüfungstermin | 1. Teil- prüfung |
2. Teil- prüfung |
Mündliche Prüfung |
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
|
Anmeldefrist |
Frühjahr 2025 | 2. April 2025 | 3. April 2025 | 6 bis 8 Wochen nach der 2. Teilprüfung | abgelaufen | abgelaufen |
Herbst 2025 | 18. September 2025 | 19. September 2025 | 6 bis 8 Wochen nach der 2. Teilprüfung | 09. Juni 2025 | 30. Juni 2025 |
Die mündliche Teilprüfung in Form eines Fachgespräches mit Präsentation ist spätestens ein Jahr nach Ablegen der beiden schriftlichen Teilprüfungen durchzuführen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 700 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 220 Euro für die “1. Teilprüfung”*
- 220 Euro für die “2. Teilprüfung”*
- 260 Euro für die “Mündliche Prüfung”*.
Die Prüfungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
*voraussichtlich bei Fälligkeit gültiger Betrag.