Geprüfte*r Handelsfachwirt*in

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Handelsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben verfügen Sie über Qualifikationen in den Bereichen Unternehmensführung und -steuerung sowie Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben sein.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung:
Die erste schriftliche Teilprüfung muss abgelegt worden sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermin 1. Teil-
prüfung
2. Teil-
prüfung
Mündliche Prüfung Anmeldefrist
Frühjahr 2024
21. März
22. März
6 bis 8 Wochen nach der 2. Teilprüfung
abgelaufen
Herbst 2024
25. September
26. September
6 bis 8 Wochen nach der 2. Teilprüfung
30. Juni 2024
Frühjahr 2025
2. April
3. April
6 bis 8 Wochen nach der 2. Teilprüfung
31. Dezember 2024
Die mündliche Teilprüfung in Form eines Fachgespräches mit Präsentation ist spätestens ein Jahr nach Ablegen der beiden schriftlichen Teilprüfungen durchzuführen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 650 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 200 Euro für die “1. Teilprüfung”
  • 200 Euro für die “2. Teilprüfung”
  • 250 Euro für die “Mündliche Prüfung”. 
Die Prüfungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5-6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben 

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (= Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.