Geprüfte*r Bilanzbuchhalter*in
Weiterbildungsprofil
Der/ die Geprüfte Bilanzbuchhalter*in soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter*innen zu führen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
- einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben, z. B. qualifizierte Mitwirkung in einer Kerntätigkeit wie Jahresabschluss, kurzfristige Erfolgsrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Kontrolle und Revision des Jahresabschlusses.
Prüfungstermine & Anmeldefristen
Prüfungstermin | Aufgaben- stellung 1 |
Aufgaben- stellung 2 |
Aufgaben- stellung 3 |
Überprüfung der Zulassung bis spätestens | Anmeldefrist |
Frühjahr 2025 | 25.03.2025 | 27.03.2025 | 01.04.2025 | abgelaufen | abgelaufen |
Herbst 2025 | 03.09.2025 | 09.09.2025 | 12.09.2025 | 09.06.2025 | 30.06.2025 |
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch, welche ca. 6 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen stattfindet. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftlichen Prüfungen bestanden hat.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 750 Euro* teilt sich wie folgt auf:
- 430 Euro für die “Schriftliche Prüfung”
- 320 Euro für die “Mündliche Prüfung”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
*Voraussichtlich bei Fälligkeit gültiger Betrag