Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Metall

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister mit der Fachrichtung Metall sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methode der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen',
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermin Fachrichtungs-
übergreifende
Basis-
qualifikationen
Handlungs-
spezifische
Qualifikationen


 
Anmelde-
frist
schriftlich
schriftlich 
mündlich
Frühjahr 2024
2. + 3. Mai
22. + 23. Mai
August 2024
abgelaufen
Herbst 2024
6. + 7.
November
21. + 22.
November
Januar 2025
31. Juli 2024
Frühjahr 2025
29. + 30. April
21. + 22. Mai
Juli/ August 2025
31. Januar 2025
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden für die Frühjahrs- und Herbstprüfungen voraussichtlich 7 bis 9 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 300 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”. 
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 7 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.