Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Metall

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister*innen mit der Fachrichtung Metall sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methode der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen',
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (BQ):
Prüfungstermin Fachrichtungs-
übergreifende
Basis-
qualifikationen
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldefrist
schriftlich
Frühjahr 2025 29. und 30. April 2025 10. Januar 2025 abgelaufen
Herbst 2025 5. und 6. November 2025 10. Juli 2025 31. Juli 2025
Frühjahr 2026 29. und 30.04.2026 10. Januar 2026 31. Januar 2026

Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):
Prüfungstermin Handlungs-
spezifische
Qualifikationen
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldefrist
schriftlich mündlich
Frühjahr 2025 21. und 22. Mai 2025 August 2025 10. Januar 2025 abgelaufen
Herbst 2025 20. und 21. November 2025 Januar 2026 10. Juli 2025 31. Juli 2025
Frühjahr 2026 19. und 20. Mai 2026 August 2026 10. Januar 2026 31. Januar 2026
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden für die Frühjahrs- und Herbstprüfungen voraussichtlich 7 bis 9 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen. Prüfungsort für diese Fortbildungsprüfung ist i.d.R. Wolfsburg.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 770 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 340 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 430 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungsteil). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.