Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Metall
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Industriemeister mit der Fachrichtung Metall sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methode der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen',
- ein weiteres Jahr Berufspraxis und
- der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Prüfungstermin | Fachrichtungs- übergreifende Basis- qualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikationen |
Anmelde- frist |
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schriftlich
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schriftlich |
mündlich
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Frühjahr 2024
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2. + 3. Mai
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22. + 23. Mai
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August 2024
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abgelaufen
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Herbst 2024
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6. + 7.
November |
21. + 22.
November |
Januar 2025
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31. Juli 2024
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Frühjahr 2025
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29. + 30. April
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21. + 22. Mai
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Juli/ August 2025
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31. Januar 2025
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Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden für die Frühjahrs- und Herbstprüfungen voraussichtlich 7 bis 9 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen.
Melden Sie sich jetzt online an: Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister*in Metall
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 300 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
- 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 7 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben
Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.