Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Elektrotechnik
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Industriemeister*innen der Fachrichtung Elektrotechnik sind befähigt, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- ein weiteres Jahr Berufspraxis und
- der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Zuständigkeit der IHK Lüneburg-Wolfsburg
Die Durchführung von Fortbildungsprüfungen ist laut Prüfungsordnung an örtliche Zuständigkeiten gebunden.
Der Zuständigkeitsbereich der IHK Lüneburg-Wolfsburg umfasst die Landkreise Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie die Stadt Wolfsburg.
Bitte Beachten Sie, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg nur Teilnehmer*innen zur Prüfung zu Geprüften Industriemeister*innen Elektrotechnik zulassen kann, die in unserem oben genannten Zuständigkeitsbereich wohnen, arbeiten oder an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht in dieser Region (kein Onlinekurs) teilgenommen haben.
Teilnehmer*innen an Onlinekursen legen ihre Prüfung bei der Kammer ab, in deren Kammerbezirk sie wohnen oder arbeiten: Übersicht IHKs deutschlandweit.
Ausnahme ist, wenn die IHK Lüneburg Wolfsburg die nächstgelegene IHK ist, die die Prüfung zu Geprüften Industriemeister*innen Elektrotechnik anbietet. In diesem Fall kann die Zulassung zur Prüfung auch bei uns beantragt werden.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (BQ):
Prüfungs- termin |
Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen
|
Überprüfung der Zulassung bis spätestens |
Anmeldefrist |
schriftlich | |||
Frühjahr 2025 | 29. und 30. April 2025 | 10. Januar 2025 | abgelaufen |
Herbst 2025 | 5. und 6. November 2025 | 10. Juli 2025 | 31. Juli 2025 |
Frühjahr 2026 | 29. und 30. April 2026 | 10. Januar 2026 | 31. Januar 2026 |
Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):
Prüfungs- termin |
Handlungsspezifische Qualifikationen |
Überprüfung der Zulassung bis spätestens |
Anmeldefrist | |
schriftlich | mündlich | |||
Frühjahr 2025 | 15. + 16. Mai 2025 | August 2025 | 10. Januar 2025 | abgelaufen |
Herbst 2025 | 11. + 12. November 2025 | Januar/ Februar 2026 | 10. Juli 2025 | 31. Juli 2025 |
Frühjahr 2026 | 21. + 22. Mai 2026 | August 2026 | 10. Januar 2026 | 31. Januar 2026 |
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden für die Frühjahrsprüfung voraussichtlich 6 bis 9 Wochen, für die Herbstprüfung voraussichtlich 9 bis 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen.
Prüfungsort für die schriftlichen Prüfungen ist Lüneburg oder Wolfsburg, für die mündlichen Ergänzungen und Fachgespräche Wolfsburg.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 770 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 340 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
- 430 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungsteil). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.