Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Elektrotechnik

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister*innen der Fachrichtung Elektrotechnik sind befähigt, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.

Zuständigkeit der IHK Lüneburg-Wolfsburg

Die Durchführung von Fortbildungsprüfungen ist laut Prüfungsordnung an örtliche Zuständigkeiten gebunden.
Der Zuständigkeitsbereich der IHK Lüneburg-Wolfsburg umfasst die Landkreise Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie die Stadt Wolfsburg.
Bitte Beachten Sie, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg nur Teilnehmer*innen zur Prüfung zu Geprüften Industriemeister*innen Elektrotechnik zulassen kann, die in unserem oben genannten Zuständigkeitsbereich wohnen, arbeiten oder an einem Lehrgang mit Präsenzunterricht in dieser Region (kein Onlinekurs) teilgenommen haben.
Teilnehmer*innen an Onlinekursen legen ihre Prüfung bei der Kammer ab, in deren Kammerbezirk sie wohnen oder arbeiten: Übersicht IHKs deutschlandweit.
Ausnahme ist, wenn die IHK Lüneburg Wolfsburg die nächstgelegene IHK ist, die die Prüfung zu Geprüften Industriemeister*innen Elektrotechnik anbietet. In diesem Fall kann die Zulassung zur Prüfung auch bei uns beantragt werden.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (BQ):

Prüfungs-
termin
Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldefrist
schriftlich mündl. Ergänzungen
Frühjahr 2026 29. + 30. April 2026 August 2026 10. Januar 2026 abgelaufen
Herbst 2026 5. + 6. November 2026 Januar/ Februar 2027 10. Juli 2026 31. Juli 2026
Frühjahr 2027 29. + 30. April 2027 August 2026 10. Januar 2027 31. Januar 2027

Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):
Prüfungs-
termin
Handlungsspezifische
Qualifikationen
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldefrist
schriftlich Fachgespräche mündl. Ergänzungen
Frühjahr 2026 21. + 22. Mai 2026 Juni 2026 August 2026 10. Januar 2026 abgelaufen
Herbst 2026 12. + 13. November 2026 Januar/ Februar 2027 Januar/ Februar 2027 10. Juli 2026 31. Juli 2026
Frühjahr 2027 25. + 26. Mai 2027 Juni 2027 August 2027 10. Januar 2027 31. Januar 2027

Zu möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen werden Sie ggf. nach Feststellung der schriftlichen Prüfungsergebnisse von uns gesondert eingeladen. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, bitten wir um aktive Absage.
Prüfungsort für die schriftlichen Prüfungen ist Lüneburg oder Wolfsburg, für die mündlichen Ergänzungen und Fachgespräche Wolfsburg.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 770 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 340 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 430 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungsteil). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.