Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Elektrotechnik

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister/ -innen der Fachrichtung Elektrotechnik sind befähigt, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Voraussetzung für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gelten folgende Voraussetzungen:
  • Das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  • der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA-Schein).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben. 

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungs-
termin
Fachrichtungs-
übergreifende
Basis-
qualifikationen
Handlungs-
spezifische
Qualifikationen


 
Anmelde-
frist
schriftlich
schriftlich 
mündlich
Frühjahr 2024
2. + 3. Mai
15. + 16. Mai
August 2024
abgelaufen
Herbst 2024
6. + 7.
November
12. + 13.
November
wird noch
bekannt gegeben
31. Juli 2024
Frühjahr 2025
29. + 30. April
15. + 16. Mai
wird noch
bekannt gegeben
31. Januar 2025
Die möglichen mündlichen Ergänzungsprüfungen finden für die Frühjahrsprüfung voraussichtlich 6 bis 8 Wochen, für die Herbstprüfung voraussichtlich 9 bis 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls dazu eingeladen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 300 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”. 
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel und Prüfungsaufgaben

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.