Geprüfte Personalfachkaufleute
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
- Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
- oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalwesen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben der Geprüften Personalfachkaufleute haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Prüfungstermin | Schriftliche Prüfung | Mündliche Prüfung | Überprüfung der Zulassung bis spätestens |
Anmeldefrist |
Herbst 2025 | 29. und 30. Oktober 2025 | Dezember 2025 | 9. Juni 2025 | 30. Juni 2025 |
Frühjahr 2026 | 15. und 16. April 2025 | Juni 2026 | 10. Dezember 2025 | 31. Dezember 2025 |
Herbst 2026 | 28. und 29. Oktober 2026 | Dezember 2026 | 9. Juni 2026 | 30. Juni 2026 |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 700 Euro wird mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.