Geprüfte*r Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen

Weiterbildungsprofil

Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung haben Sie die Möglichkeit in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.

Zulassungsvoraussetzungen

Bitte lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermin Situationsbeschreibungen Überprüfung der Zulassung bis spätestens Anmeldefrist
Herbst 2026 19. und 20. Oktober 2026 9. Juni 2026 30. Juni 2026
Frühjahr 2027 23. und 24. März 2027 10. Dezember 2026 31. Dezember 2026
Herbst 2027 18. und 19. Oktober 2027 9. Juni 2027 30 Juni 2027
Für die mündliche Prüfung reichen Sie bitte über das Fortbildungs-Infocenter Ihr Thema ein. Dabei gehen Sie wie folgt vor: unter der Rubrik “Weitere Informationen” finden Sie den Vordruck zur Themaeinreichung als Download. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und laden Ihn anschließend in Ihrem FOBI-Account über die Kachel “ Digitaler Projektantrag” (Projektantrag einreichen) fristgerecht hoch.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 700 Euro wird mit Veröffentlichung der Prüfungstermine im Fortbildungs-Infocenter (Fobi) fällig (ca. 5 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Terminfreigabe, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nach bestandener Fortbildungsprüfung Ihr Zeugnis nur dann ausstellen können, wenn die Prüfungsgebühr komplett beglichen ist.