Widerspruch und Einsichtnahme
Wenn Sie an der Richtigkeit des Ergebnisses Ihrer Fortbildungsprüfung zweifeln, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. In dem Fall wird Ihr Prüfungsergebnis erneut durch den Prüfungsausschuss geprüft.
Sollte Ihr Widerspruch begründet sein, werden die Punkte entsprechend angepasst und Sie erhalten ein aktualisiertes Ergebnis. Es fallen in dem Fall für Sie keine Kosten an. Ergibt die erneute Prüfung, dass Ihr Widerspruch unbegründet ist, bleibt das ursprüngliche Ergebnis bestehen. In dem Fall müssen Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens selbst tragen.
Kostenhinweis: Für die Durchführung eines erfolglosen Widerspruchsverfahrens fällt eine Gebühr nach Zeitaufwand zwischen 200 Euro und 550 Euro an. Bitte beachten Sie, dass die Mindestgebühr auch bei Rücknahme eines Widerspruchs entsteht. Wir empfehlen deshalb, die Erfolgsaussichten vorher sorgfältig abzuwägen.
Wir raten Ihnen – bevor Sie formal Widerspruch einlegen – zunächst Ihre Prüfungsunterlagen einzusehen. Die Einsichtnahme ist für Sie kostenfrei. In den meisten Fällen klären sich durch die Einsichtnahme die Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses.
Sollten die Zweifel weiter bestehen, legen Sie in der Folge formal Widerspruch ein. Dies bedarf der Schriftform und muss von Ihnen unterschrieben sein. Reichen Sie den Widerspruch bitte postalisch oder als PDF via E-Mail ein. Machen Sie im Rahmen ihres schriftlichen Widerspruches bitte möglichst genaue Angaben zu den aus Ihrer Sicht falsch bewerteten Aufgaben. Auch dafür ist die Einsichtnahme der Prüfungsunterlagen sinnvoll.
Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen
Als Teilnehmer*in einer Fortbildungsprüfung der IHK Lüneburg-Wolfsburg haben Sie innerhalb der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs das Recht auf Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen. Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist im Artikel 29 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.
Als Antragsteller müssen Sie laut Gesetz eine „Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen“ nachweisen können. Das heißt: bloße Neugier oder der Gedanke, besser werden zu wollen, reichen nicht aus, um Prüfungsunterlagen einsehen zu dürfen.
Hinweis: Eine Einsichtnahme ist erst möglich, wenn Sie Ihren Prüfungsbescheid vorliegen haben. Dieser wird Ihnen nach Abschluss des Prüfungsverfahrens postalisch zugesendet. Der Termin muss innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist liegen, damit Sie den Widerspruch fristgerecht einreichen können. Wann Ihre Widerspruchsfrist abläuft, ergibt sich aus dem Datum, auf das der Prüfungsbescheid datiert ist.
Ort und Zeit der Einsichtnahme
Die Einsicht findet als Einzel- oder Sammeltermin in den Räumen der IHK Lüneburg-Wolfsburg statt. Zeit und Ort legen die IHK-Mitarbeiterinnen fest. Für die Beantragung der Einsicht in die Prüfungsunterlagen kontaktieren Sie gern die zuständige Sachbearbeiterin per E-Mail, sobald Ihnen der Prüfungsbescheid vorliegt.
Bitte bringen Sie zu dem Termin einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit. Das Mitbringen einer Begleitperson ist nicht gestattet.
Wenn Sie sich durch eine*n bevollmächtigte*n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt vertreten lassen, besteht auch hier ein Anspruch auf Akteneinsicht.
Zu den einsehbaren Prüfungsunterlagen zählen die korrigierte schriftliche Prüfung, die korrigierte Projektarbeit und das Protokoll der mündlichen Prüfung. Nicht einsehbar sind die Lösungshinweise und die persönlichen Aufzeichnungen der Prüfer*innen.