Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister*innen mit der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind qualifiziert folgende Aufgaben als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
  • die Be- und Verarbeitungsprozesse überwachen; den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sicherstellen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern; bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen mitwirken; technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, die In- und Außerbetriebnahme von Be- und Verarbeitungsanlagen organisieren und überwachen; den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen;
  • die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und überwachen; die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherstellen; Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen; bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; die Instandhaltung koordinieren und überwachen; die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen;
  • die Mitarbeiter/-innen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben zuordnen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Beurteilungen Einzelner und von Gruppen durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen veranlassen; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten; Qualitätsmanagementziele umsetzen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Zu den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil ”Handlungsspezifische Qualifikationen”:
  • das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Außerdem ist der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

Prüfungstermine & Anmeldefristen

Prüfungs-
termin 
Fachrichtungs-
übergreifende
Basisqualifikationen
Handlungs-
spezifische
Qualifikationen
Anmelde-
schluss
schriftlich
schriftlich
mündlich
Frühjahr
2024
auf Anfrage
28. + 29. Mai
August 2024
abgelaufen
Herbst
2024
auf Anfrage
4. + 5. Dezember
Januar/ Februar 2025
31. Juli 2024
Frühjahr
2025
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
31. Januar 2025
In den beiden Prüfungsteilen werden gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Der Termin findet ca. 7 bis 9 Wochen nach dem schriftlichen Prüfungen statt. Sie werden gegebenenfalls von uns zur Ergänzungsprüfung eingeladen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 300 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”. 
Die Prüfungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 7 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.

Hilfsmittel & Prüfungsaufgaben

Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen, erlaubte Hilfsmittel sowie Strukturierungen (Richtwerte für die Punkteverteilung bei schriftlichen Prüfungen) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH. Dort können Sie auch Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bestellen.