Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Industriemeister*innen mit der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind qualifiziert folgende Aufgaben als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
  • die Be- und Verarbeitungsprozesse überwachen; den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sicherstellen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern; bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen mitwirken; technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, die In- und Außerbetriebnahme von Be- und Verarbeitungsanlagen organisieren und überwachen; den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen;
  • die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und überwachen; die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherstellen; Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen; bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; die Instandhaltung koordinieren und überwachen; die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen;
  • die Mitarbeiter/-innen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben zuordnen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Beurteilungen Einzelner und von Gruppen durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen veranlassen; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten; Qualitätsmanagementziele umsetzen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Zu den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil ”Handlungsspezifische Qualifikationen”:
  • das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Außerdem ist der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

Prüfungstermine & Anmeldefristen

Prüfungs-
termin
Fachrichtungs-
übergreifende
Basisqualifikationen
Handlungs-
spezifische
Qualifikationen
Anmelde-
schluss
schriftlich schriftlich mündlich
Frühjahr
2025
nur Wiederholungsprüfungen
29. + 30.04.2025
19. + 20.05.2025 August 2025 abgelaufen
Herbst 2025
nur Wiederholungsprüfungen
05. + 06.11.2025
04. + 05.12.2025 Januar/ Februar 2026 Anmeldung ab 31. März 2025 möglich
Frühjahr 2026
nur Wiederholungsprüfungen
29. + 30.04.2026
27. + 28.05.2026 August 2026 Anmeldung ab 31. März 2025 möglich
In den beiden Prüfungsteilen werden gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Der Termin findet ca. 7 bis 9 Wochen nach dem schriftlichen Prüfungen statt. Sie werden gegebenenfalls von uns zur Ergänzungsprüfung eingeladen. Der Prüfungsort dieser Fortbildungsprüfung ist i.d.R. Wolfsburg.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 710 Euro teilt sich wie folgt auf:
  • 300 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
  • 410 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 bis 7 Wochen vor der Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.