Geprüfte*r Industriemeister*in: Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Weiterbildungsprofil
Geprüfte Industriemeister*innen mit der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind qualifiziert folgende Aufgaben als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
- die Be- und Verarbeitungsprozesse überwachen; den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sicherstellen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern; bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen mitwirken; technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, die In- und Außerbetriebnahme von Be- und Verarbeitungsanlagen organisieren und überwachen; den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen;
- die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und überwachen; die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherstellen; Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen; bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; die Instandhaltung koordinieren und überwachen; die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen;
- die Mitarbeiter/-innen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben zuordnen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Beurteilungen Einzelner und von Gruppen durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen veranlassen; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten; Qualitätsmanagementziele umsetzen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.
Zu den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil ”Handlungsspezifische Qualifikationen”:
- das Ablegen des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” und
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Außerdem ist der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Prüfungstermine & Anmeldefristen
Prüfungs- termin |
Fachrichtungs- übergreifende Basisqualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikationen |
Anmelde- schluss |
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schriftlich | schriftlich | mündlich | ||
Frühjahr 2025 |
nur Wiederholungsprüfungen
29. und 30. April 2025
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19. und 20. Mai 2025 | August 2025 | abgelaufen |
Herbst 2025 |
nur Wiederholungsprüfungen
5. und 6. November 2025
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4. und 5. Dezember 2025 | Januar/ Februar 2026 | 31. Juli 2025 |
Frühjahr 2026 |
nur Wiederholungsprüfungen
29. und 30. April 2026
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27. und 28. Mai 2026 | August 2026 | 31. Januar 2026 |
In den beiden Prüfungsteilen werden gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Der Termin findet ca. 7 bis 9 Wochen nach dem schriftlichen Prüfungen statt. Sie werden gegebenenfalls von uns zur Ergänzungsprüfung eingeladen. Der Prüfungsort dieser Fortbildungsprüfung ist i.d.R. Wolfsburg.
Wichtiger Hinweis: Diese Prüfung wird eingestellt! Daher können sich ab Frühjahr 2025 nur noch Wiederholer*innen zur Prüfung anmelden, die sich in einem laufenden Prüfungsverfahren befinden. Es werden keine Zulassungen mehr geprüft, ausgestellt und/oder Erstprüflinge aufgenommen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 770 Euro teilt sich wie folgt auf:
- 340 Euro für den Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
- 430 Euro für den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen”.
Die Prüfungsgebühr wird jeweils mit der Einladung zum Prüfungsteil fällig (ca. 5 Wochen vor der jeweiligen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.