Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich vereinfacht

Das Thüringer Vergabegesetz regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstaufträge sowie Bauleistungen und gilt für alle staatlichen Auftraggeber (Vergabestellen) in Land und Kommune sowie für sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. 
Durch die Neuregelung des Gesetzes, die am Freitag den 03.11.2023 im Thüringer Landtag beschlossen wurde, soll die Vergabe von Aufträgen ab 01.01.2024 bürokratieärmer, digitalisierter und einheitlicher erfolgen. Denn wie ein Gutachten des für Wirtschaft zuständigen Thüringer Ministeriums (TMWWDG) feststellte, war die Vergabe bisher durch viele Formblätter und Nachweispflichten geprägt. Immer weniger Unternehmen beteiligten sich infolge dessen an den Ausschreibungen.
Im Wesentlichen orientiert sich das neue Gesetz an den Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten. Besonders wurden die Vorschläge zur Entbürokratisierung berücksichtigt, welche die Thüringer IHKs mit ihren Stellungnahmen im schriftlichen und mündlichen Anhörungsverfahren dem Landtag mitgegeben haben.

Die Änderungen im Überblick:

  • Bisher notwendige Formblätter und Nachweispflichten werden auf eine Eigenerklärung reduziert.
  • Ausschreibungen werden von allen Vergabestellen auf der digitalen Vergabeplattform des Landes bzw. Bundes veröffentlicht (hier gilt für den Umsetzungsprozess ein Übergangszeitraum von 2 Jahren).
  • Weitestgehende Digitalisierung des Vergabeverfahrens (z.B. durch Abgabe der Angebote per E-Mail)
  • Das Gesetz gilt erst bei höheren Wertgrenzen für Aufträge (30.000 € für Liefer- und Dienstaufträge, 75.000€ für Bauaufträge)
  • Die Mindest-Wertgrenzen für einzelne Vergabearten wurden zur einheitlichen Handhabung in den Vergabestellen erstmals gesetzlich festgeschrieben.
  • Die Abschaffung einzelner Regelungen und auch Verzicht auf geplante restriktivere Regelungen
  • Die Aufträge werden nur bei Anwendung von tariflichen oder vergabespezifischen Mindestlöhnen (1,50€ über dem gesetzlichen Mindestlohn) vergeben