Die Kultur von Betriebsprüfungen optimieren

Die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHK Erfurt, IHK Südthüringen, IHK Ostthüringen zu Gera) und das Thüringer Finanzministerium sind der Ansicht, dass ein wirkungsvolles, transparentes und fachgerechtes Besteuerungsverfahren im beiderseitigen Interesse von Verwaltung und Wirtschaft liegt.
Die Thüringer Unternehmen erwarten eine neutrale, sachlichen Grundsätzen folgende Außenprüfung. Sie sind sich eines verantwortungsvollen Umgangs mit den steuerlichen Pflichten und der rechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen bewusst.
Die Bediensteten der Finanzämter erfüllen ihren gesetzlichen Auftrag. Sie ermitteln und beurteilen steuerliche Sachverhalte nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit und leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit.
Ein optimiertes Verfahren in der steuerlichen Außenprüfung ist entscheidend, um die Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der wirtschaftlichen Dynamik zu bewältigen. Effizienzsteigerungen in der Außenprüfung entlasten sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung, indem sie Ressourcen sparen und rasch Rechtssicherheit schaffen, was wiederum Investitionen und Wachstum fördert.

Grundvoraussetzungen für eine verbesserte Zusammenarbeit

Alle Seiten sind kooperationsbereit und arbeiten transparent.
Kooperative Beziehungen sind die Basis, um das gegenseitige Verständnis zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung zu stärken. Diese Grundhaltung erleichtert den Umgang mit komplexen Steuersachverhalten und unterstützt die präzise Umsetzung steuerlicher Regelungen. Im Bewusstsein, dass es sich bei der Steuerverwaltung um eine Eingriffsverwaltung handelt, ist es wichtig, dass alle Parteien den jeweils anderen als Partner im Besteuerungsverfahren sehen.
Unsere Kommunikationskultur ist von einem vertrauensvollen und wertschätzenden Miteinander getragen. Dies reduziert Konflikte und Missverständnisse und fördert eine Atmosphäre, in der Bedenken und Fragen offen angesprochen und konstruktiv geklärt werden können. Dies ist besonders relevant in den steuerlichen Außenprüfungen, bei denen sich die Unternehmen mit umfassenden gesetzlichen Mitwirkungspflichten konfrontiert sehen. Ein beiderseitiger respektvoller Umgang sichert eine konstruktive Auseinandersetzung auf Augenhöhe und erleichtert eine effiziente und zielorientierte Prüfungsdurchführung.
Die Finanzbehörde ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Außenprüfung stützt sich bei ihrer Entscheidungsfindung auf geltendes Recht und ist an die gültigen Verwaltungsanweisungen gebunden, die eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen.
Die Prüferinnen und Prüfer haben die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, umfassend zu prüfen. Eine einheitliche rechtliche Beurteilung steuerlicher Sachverhalte unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungsdienste sorgt für Rechtssicherheit. Diese Einheitlichkeit der Rechtsanwendung ist grundlegend für die Fairness des Besteuerungssystems und stärkt das Vertrauen der Unternehmen in die Steuerverwaltung.

Zielsetzungen und Maßnahmen

Evaluierung, Abschluss und Ausblick

Die Umsetzung dieses Positionspapiers erfordert ein fortlaufendes Engagement und die Bereitschaft zur Anpassung an neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedingungen. Die vereinbarten Leitlinien und Maßnahmen sollen in einem zweijährigen Turnus evaluiert werden. Dazu wird ein gemeinsames Monitoring zwischen den Thüringer IHKs und der Finanzverwaltung etabliert. Ziel ist es, die Entwicklung der Prüfungspraxis und der Mitwirkung der Steuerpflichtigen - soweit möglich datenbasiert - zu verfolgen.
Dieses Positionspapier ist damit Teil eines längerfristigen Prozesses und dient als Rahmen für die kontinuierliche Verbesserung der beiderseitigen Beziehungen und Prozesse in der Steuerpraxis in Thüringen.
Welche Erfahrungen haben Sie im Umgang mit den Außenprüfungen der Finanzbehörden gemacht? Sehen Sie weitere Änderungsbedarfe, die wir im Rahmen unserer Interessenvertretung für Sie ansprechen können? Teilen Sie uns diese gern mit.