Über uns
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt ist Dienstleister der regionalen Wirtschaft in Nord-, Mittel- und Westthüringen. Sie fördert und schützt die Interessen ihrer Mitglieder. Seit ihrer Gründung setzt sich die IHK Erfurt für eine starke, innovative und nachhaltige Wirtschaftsregion ein. Als Bindeglied zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik spielt die IHK Erfurt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung lokaler und regionaler Wirtschaftsstrategien.
Ausgeführt wird die Arbeit der IHK Erfurt durch die Mitarbeiter im Hauptamt unter der Leitung von Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch. In mehreren Abteilungen arbeiten Fachexperten aller Bereiche für die Beratung der Unternehmen, organisieren den Bereich der Aus- und Weiterbildung und viele weitere Belange. Das Organigramm (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB) gibt Ihnen einen Überblick über die internen Strukturen der IHK Erfurt.
Die IHK Erfurt: Organisation, Aufgaben und Mitbestimmung
© IHK Erfurt
Unsere Struktur
Alle Mitgliedsunternehmen der IHK Erfurt wählen die Vollversammlung, das „Parlament der Wirtschaft“, aus ihrer Mitte. Diese Unternehmer bestimmen als Ehrenamt maßgeblich das Handeln der IHK Erfurt: von der Strategie über den Haushalt bis hin zur Höhe und Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Sie wählen ein Präsidium und werden durch Ausschüsse beraten. Derzeitiger Präsident der IHK Erfurt ist Dieter Bauhaus. In den Regionen sind darüber hinaus Wirtschaftsbeiräte mit Vertretern aus vielen Unternehmen richtungsweisende Berater der kommunalen Politik.
Die Vollversammlung stimmt über ein Positionspapier ab.
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Ein besonderer Service im Kammerbezirk sind die 12 Regionalbüros, deren Mitarbeiter vor Ort und in den Betrieben Unternehmen erfolgreich beraten.
Unsere Aufgaben
In diesen drei Bereichen macht sich die IHK Erfurt stark für Ihren Erfolg:
Interessenvertretung
Die IHK Erfurt gibt der regionalen Wirtschaft im Rahmen der Interessenvertretung eine Stimme gegenüber Politik und Verwaltung. Sie vertritt – entsprechend den Positionen der gewählten IHK-Vollversammlung – das Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsunternehmen in der Region und in Thüringen sowie gegenüber dem Bund und der EU. Dabei hat sie auch immer ein offenes Ohr für tagesaktuelle Anliegen der Unternehmer. Damit die Forderungen ankommen, tritt die IHK Erfurt in den direkten Kontakt mit der Politik. Sie gibt außerdem Stellungnahmen gegenüber Parlamenten ab und verfolgt eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit.
Hoheitliche Aufgaben
Es gibt Aufgaben, die der Staat den Industrie- und Handelskammern überträgt, da diese einen stärkeren Bezug zur Praxis haben und über mehr Fachexpertise verfügen. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Organisation der Berufsausbildung: Vom Ausbildungsvertrag bis zur Abschlussprüfung bildet die IHK Erfurt hierbei den Dreh- und Angelpunkt. Unternehmer können unter anderem an Prüfungsordnungen mitarbeiten und somit die eigene betriebliche Perspektive selbst mitgestalten. Weitere hoheitliche Aufgaben bestehen etwa im Sachverständigenwesen sowie im Bereich der Außenwirtschaft mit Blick auf Import, Export und Zolldokumente.
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Dienstleistungen
Über zertifizierte Weiterbildungen hinaus berät und informiert die IHK Erfurt ihre Mitglieder zu einem breiten Themenspektrum: von Recht und Steuern über die Fachkräftesicherung bis hin zu Innovation und IT-Sicherheit. Dafür steht Ihnen auch ein umfangreiches Angebot an Seminaren und Informationsveranstaltungen zur Verfügung. Entdecken Sie jetzt das gesamte Leistungsangebot!
Als Unternehmer mitbestimmen
Sie entscheiden mit! Engagierte Unternehmer haben die Möglichkeit, mit ihrer Expertise in verschiedenen ehrenamtlich mitzuwirken. Das bietet Ihnen die Chance, die regionale Wirtschaft aktiv mitzugestalten.
Dabei profitieren Sie nicht nur von einem direkten Einblick in relevante Branchenentwicklungen und politische Entscheidungsprozesse, sondern auch von einem starken Netzwerk und wertvollen Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmern.
Leistung, die Unternehmer überzeugt
Warum bin ich Mitglied?
In Deutschland sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Mitglied in ihrer lokalen Industrie- und Handelskammer. Ausgenommen sind Handwerker, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe. Manche freien Berufe sind in eigenen Kammern organisiert. Die Mitgliedschaft ist per Gesetz vorgegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG).
Ist die Pflichtmitgliedschaft sinnvoll?
Ja! Und zwar aus drei Gründen:
- Erst die gesetzliche Mitgliedschaft macht es möglich, dass die IHKs alle Gewerbetreibenden ihrer Region gleichberechtigt vertreten – und nicht nur Einzelinteressen einiger Großunternehmen oder Branchen nach dem Motto: „Wer bezahlt, bestellt die Musik“.
So engagieren sich die IHKs für eine bessere Infrastruktur und Verkehrsanbindungen, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung. Dies kommt allen zugute – Wettbewerbern wie Geschäftspartnern. Das kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und sich an der Finanzierung beteiligen. - IHKs ersetzen staatliche Verwaltung – auch das wird erst möglich durch die gesetzliche Mitgliedschaft. Die IHKs nehmen eine ganze Reihe hoheitlicher Aufgaben für die Unternehmen wahr, z. B. bei der beruflichen Bildung und der Förderung des Exports. Ohne die IHKs müsste der Staat die Aufgaben mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand – und weniger Nähe zur Praxis – bestreiten. Die Beiträge der IHK-Mitglieder vermeiden also höhere Steuern und Abgaben.
- Schließlich sichert die gesetzliche Mitgliedschaft die politische Neutralität der IHKs und garantiert deren Unabhängigkeit vom Staat.
Übrigens hält auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Mitgliedschaft für erforderlich. „Die sachgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben macht eine Organisation nach dem Prinzip der Pflichtzugehörigkeit sinnvoll und notwendig (…). Wäre der Beitritt zur IHK freiwillig, dann hinge die Zusammensetzung der Mitgliedschaft vom Zufall ab“, argumentieren die Richter.