• Ukraine
    Sie suchen einen Handelspartner in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) oder möchten in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
    • 0711 2005-1407
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    Weitere Informationen
    • Russland
  • Umsatzkennziffern
    Die IHK Region Stuttgart verfügt über alle wesentlichen, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten. So hält die IHK beispielsweise Zahlenmaterial zu Wirtschaftszweigen und Branchen, zur Bevölkerung und zum Arbeitsmarkt, zur Kaufkraft, zu Lebenshaltungskosten oder Preisindizes vor. Die Daten sind der amtlichen Statistik, den Erhebungen anderer Behörden und Institutionen und eigenen Auswertungen entnommen.

    Diese volkswirtschaftlichen Wirtschafts- und Strukturdaten bilden zum einen eine Grundlage für die IHK-Arbeit, zum anderen können die Mitgliedsunternehmen diese Statistikinformationen abrufen. Wichtige statistische Daten werden regelmäßig in der IHK-Zeitschrift Magazin Wirtschaft und im Internet veröffentlicht.

    Daneben setzt sich die IHK dafür ein, dass der Aufwand der Unternehmen zur Führung der Statistiken gesenkt wird, dabei der Informationsbedarf der Wirtschaft aber trotzdem erfüllt werden kann.
     Oliver Kreh
    Oliver Kreh
    • 0711 2005-1221
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Doris Schmid
    Doris Schmid
    • 0711 39007-8322
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     Jasmin Eisele
    Jasmin Eisele
    • 07161 6715-8426
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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  • Umsatzsteuer
    Die umsatzsteuerlichen Regelungen werden immer komplizierter und werfen vielfältige Fragen auf. Welche Angaben müssen auf eine Rechnung? Wie sind internationale Aufträge abzurechnen? Wer schuldet die Steuer beim Bezug von Leistungen aus dem Ausland und was passiert mit in Rechnung gestellter ausländischer Mehrwertsteuer?

    Bei diesen und weiteren Fragen rund um den Themenkomplex Umsatzsteuer im In- wie Ausland steht die IHK Region Stuttgart als Ansprechpartnerin zur Verfügung und hilft durch persönliche Auskünfte und Beratung weiter.

    Daneben werden regelmäßig Seminare und Workshops durchgeführt, die die relevanten Bestimmungen erläutern und wertvolle Hilfestellungen geben.
    Christine Pfeifer
    Christine Pfeifer
    • 0711 2005-1295
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    • Übersicht
    • Umsatzsteuer international
    • Umsatzsteuer national
  • Umschulungsmaßnahmen
    Die Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer ändern sich ständig. Wer sie mit Weiterbildung nicht mehr erfüllen kann, der muss eventuell umgeschult werden. Er wird in einem anderen Berufsbild, gegebenenfalls in verkürzter Form, ausgebildet. Häufig werden Umschulungen staatlich gefördert.

    Wie im Bereich der Ausbildung überwacht die IHK Region Stuttgart die Umschulung, organisiert die Abschlussprüfung, regelt die Zulassungsvoraussetzungen, bildet die Prüfungsausschüsse und fertigt die Prüfungszeugnisse aus.
    Michael Knautz
    Michael Knautz
    • 0711 2005-1111
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    Marion Peters
    • 0711 39007-8362
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    Karin Barthel
    Karin Barthel
    • 07161 6715-8436
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    Ralf-Christian Litschke
    • 07141 122-1020
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     Ortwin Zemmler
    Ortwin Zemmler
    • 07151 95969-8730
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    Weitere Informationen
    • Umschulung
  • Umschulungsprüfungen
    Abschlussprüfungen gewerblich-technisch
    Abschlussprüfungen kaufmännisch
  • Umweltaudit
    Wer mit dem Umweltaudit (auch Ökoaudit) nachweisen kann, dass er umweltgerecht wirtschaftet, hat einen Wettbewerbsvorteil bei Banken und Auftraggebern. Dazu müssen Unternehmen ein Umweltmanagementsystem einrichten und regelmäßig freiwillige Umweltbetriebsprüfungen durchführen.

    Die IHK Region Stuttgart informiert darüber, was alles für das Umweltaudit gemacht werden muss, nennt Umweltgutachter und kann Fachleute vermitteln, die im Betrieb helfen. Die IHKs führen auch die Einträge in das europäische Standortregister EMAS durch.
    Weitere Informationen
    • EMAS – Umweltmanagementsystem
  • Umweltberatung
    Umweltschutz geht alle an. Dies hat die Wirtschaft seit langem erkannt, zumal er Chancen für Innovationen und das Productplacement bietet.

    Welche Entwicklungen gibt es? Was ist heute technischer Standard, was kommt morgen? Wohin mit den Gewerbeabfällen und was ist beim Abfalltransport zu beachten? Was ist mit dem Abwasser? Welche Bestimmungen gibt es hinsichtlich Lärm- und Immissionsschutz? Fragen über Fragen, deren Beantwortung angesichts des immer engeren Netzes von Umweltschutzbestimmungen nicht leicht ist. Die IHK Region Stuttgart gibt Rat und vermittelt bei Spezialfragen Experten, die weiterhelfen können.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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  • Umweltfirmen-Informationssystem UMFIS (IHK-Datenbank)
    Im Umweltfirmen-Informationssystem können alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für den Umweltschutz anbieten, ihr individuelles Leistungsprofil präsentieren.

    Unternehmen, die zur Lösung betrieblicher Umweltfragen Technologien oder externen Sachverstand suchen, können dort Partner finden.

    Das UMFIS steht in der Rubrik Datenbanken zur Verfügung.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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  • Umweltpolitik
    Die IHK Region Stuttgart nimmt Einfluss auf die Gestaltung der Umweltpolitik. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag - Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks - ist die IHK wirtschaftspolitische Interessenvertretung vor Ort. Sie hält Kontakt zu den Kommunen und Kreisen ebenso wie über den Baden-Württembergischen IHK-Tag zur Landesregierung und über den DIHK zur Bundesregierung und zur Europäischen Union.

    Im Rahmen dieser Tätigkeit nimmt die IHK zu den Gesetzesentwürfen im Umweltschutzbereich Stellung und gibt Anregungen. Dabei hat sie stets das Gesamtinteresse, nicht aber unternehmerische Einzelinteressen im Auge.
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    • Umweltrecht und Umweltpolitik
    • Weltweit größte Freihandelszone
  • Umweltrecht
    Untenehmen müssen vielfältige Umweltschutzbestimmungen beachten. Sie beinhalten zum Beispiel Regelungen zum Gewerbemüll, Abwasser sowie zum Immissionsschutz.

    Die IHK Region Stuttgart informiert zu Fragen des Umweltschutzrechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    Weitere Informationen
    • Umweltrecht und Umweltpolitik
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Umweltrichtlinien
    Untenehmen müssen vielfältige Umweltschutzbestimmungen beachten. Sie beinhalten zum Beispiel Regelungen zum Gewerbemüll, Abwasser sowie zum Immissionsschutz.

    Die IHK Region Stuttgart informiert zu Fragen des Umweltschutzrechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    • Umweltrecht und Umweltpolitik
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Umweltschutzberatung
    Umweltschutz geht alle an. Dies hat die Wirtschaft seit langem erkannt, zumal er Chancen für Innovationen und das Productplacement bietet.

    Welche Entwicklungen gibt es? Was ist heute technischer Standard, was kommt morgen? Wohin mit den Gewerbeabfällen und was ist beim Abfalltransport zu beachten? Was ist mit dem Abwasser? Welche Bestimmungen gibt es hinsichtlich Lärm- und Immissionsschutz? Fragen über Fragen, deren Beantwortung angesichts des immer engeren Netzes von Umweltschutzbestimmungen nicht leicht ist. Die IHK Region Stuttgart gibt Rat und vermittelt bei Spezialfragen Experten, die weiterhelfen können.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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     Gernot Imgart
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    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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  • Umweltschutzrecht
    Untenehmen müssen vielfältige Umweltschutzbestimmungen beachten. Sie beinhalten zum Beispiel Regelungen zum Gewerbemüll, Abwasser sowie zum Immissionsschutz.

    Die IHK Region Stuttgart informiert zu Fragen des Umweltschutzrechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    Weitere Informationen
    • Umweltrecht und Umweltpolitik
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Umweltzonen
    In der Region Stuttgart gibt es zahlreiche Umweltzonen, zum Beispiel in Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Pleidelsheim und Herrenberg. Sie gehen auf den Luftreinhalte- und Aktionsplan zurück, der auf Grund der Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub erlassen wurde. In den Umweltzonen ist das Fahren mit Pkw und Lkw nur erlaubt, wenn den Fahrzeugen eine entsprechende Plakette erteilt wurde.

    Die IHK Region Stuttgart informiert die Unternehmen über die Fahrverbote in den Umweltzonen, bezieht kritisch Stellung und setzt sich für Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr ein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder vergleichbare öffentliche Institutionen dürfen im Einzelfall zu Übungszwecken Arbeiten im Auftrag Dritter ausführen. Wenn es sich dabei um Tätigkeiten handelt, die üblicherweise von gewerblichen Unternehmen ausgeführt werden, darf dies nur erfolgen, wenn die IHK zuvor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat.

    Diese Regelung soll einen nicht kostendeckenden Wettbewerb seitens staatlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen und Unternehmen der Privatwirtschaft verhindern. Die IHK kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur dann erteilen, wenn nach eingehender Prüfung eines Antrags keine Wettbewerbsnachteile für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erkennbar sind.
    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Albrecht Lindenberger
    • 07141 122-1009
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    Weitere Informationen
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Unfallverhütungsvorschriften
    Der Arbeitsschutz regelt die Anforderungen zur Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Dies geht von der Überlassung von Arbeitsmitteln bis hin zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

    Die IHK Region Stuttgart informiert die Unternehmen zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber.
    Erhan Kavuncu
    • 0711 2005-1316
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    Weitere Informationen
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Mutterschutz – Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
    • Umwelt- und Arbeitsschutz
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Ungarn
    Sie suchen einen Handelspartner in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) oder möchten in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
    • 0711 2005-1407
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    • Russland
  • UN-Kaufrecht
    Wer international Handel treibt, kommt häufig mit den Bestimmungen des UN-Kaufrechts in Berührung. Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ erfasst alle internationalen Kaufverträge und schafft ein einheitliches Recht in allen Vertragsstaaten. Dem Abkommen sind bisher 70 Staaten beigetreten. Es betrifft damit 75 Prozent des Außenhandels von Deutschland. Nicht erfasst werden die Käufe, die bei Abschluss erkennbar zum persönlichen oder privaten Gebrauch getätigt werden.

    Die IHK Region Stuttgart informiert Unternehmen zu den Bestimmungen des UN-Kaufrechts, wie diese bei der Vertragsgestaltung angewandt werden, hält aktuelle Publikationen dazu vor und informiert in Seminaren.
    Internationales Wirtschaftsrecht
    • 0711 2005-1455
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    Weitere Informationen
    • UN-Kaufrecht
  • Unlauterer Wettbewerb
    Wettbewerb fördert das Geschäft, so ein geflügeltes Wort. Es kann nur dann zutreffen, wenn sich die am Wettbewerb beteiligten Händler an die Spielregeln halten. Gefragt ist lauterer Wettbewerb, gegen unlauteren Wettbewerb muss vorgegangen werden. Festgehalten sind die Spielregeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

    Die IHK Region Stuttgart überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des UWG. Stellt sie Rechtsverstöße fest, kann sie Abmahnungen aussprechen und auch im Klagewege gegen den Wettbewerbssünder vorgehen.
    Dr.Andreas Kiontke
    Dr. Andreas Kiontke
    • 0711 2005-1288
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    Weitere Informationen
    • Fake-Shops im Internet
    • Infoletter Recht
  • UN-Nummern
    Die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, per Binnenschiff oder auf See ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen (sie verpacken, verladen oder transportieren), müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Transporteure von Gefahrgut, die Gefahrgutfahrer, unterliegen speziellen Vorschriften.

    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Fachkundeprüfung teilnehmen. Die IHK Region Stuttgart erkennt Schulungsträger an und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Teilnahme aus.

    Daneben informiert die IHK auch über aktuelles Gefahrguttransportrecht und weitere sicherheitsrelevante Themen wie Ladungssicherung, Arbeitssicherheit oder vorbeugenden Brandschutz.
    Erhan Kavuncu
    • 0711 2005-1316
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    Weitere Informationen
    • ADR-Schulungsbescheinigung
    • Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten
    • Fragenkatalog für die IHK-Prüfung der Gefahrgutbeauftragten zum 1. Januar 2025 aktualisiert
    • Gefahrgutregelungen beim Transport durch den Eurotunnel
    • Gefahrguttransport
    • Gefahrguttransport: Rechtliche Grundlagen
    • Merkblatt
    • Merkblatt
    • Muster der ADR-Schulungsescheinigungen
    • Termin-Ankündigung: Fachforum 26. Stuttgarter Gefahrguttag
  • Unternehmensbörse nexxt-change (Datenbank)
    Viele selbstständige Unternehmer suchen einen Nachfolger, weil in der Familie oder im Mitarbeiterkreis kein geeigneter Übernehmer zur Verfügung steht. Gleichzeitig gibt es viele engagierte Unternehmer und Existenzgründer, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen.

    Die bundesweite Nachfolgebörse nexxt-change hilft, beide Seiten zusammenzuführen. Hier können Sie nach Angeboten und Gesuchen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen suchen, aber auch selbst Verkaufsangebote oder Kaufgesuche aufgeben.

    Die Unternehmensbörse steht im Internet-Angebot der IHK Region Stuttgart unter IHK-Datenbanken zur Verfügung.
    Alexander Ummenhofer
    Alexander Ummenhofer
    • 0711 2005-1308
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    Weitere Informationen
    • Aktuelle Inserate der nexxt-change Unternehmensbörse
    • Nachfolgebörse nexxt-change
    • Webinar: Nachfolge ist weiblich - Chancen für Frauen
  • Unternehmensdaten
    Firmenauskünfte Ausland
    Firmenauskünfte Inland
  • Unternehmensdatenerfassung und -pflege
    Die IHK Region Stuttgart erfasst Daten ihrer Mitgliedsunternehmen wie Unternehmensname/Firma, Anschrift, Gegenstand des Unternehmens, Beschäftigtenzahlen, Geschäftsführer und Prokuristen.

    Die Daten werden für folgende Zwecke verwandt:
    - zur Mitgliederverwaltung (vom Begrüßungsschreiben über die Beitragsabwicklung bis zur Durchführung der IHK-Wahl),
    - um Auskünfte über Unternehmen geben zu können (zur Geschäftsanbahnung, für Stellungnahmen, für Statistiken oder zum Abgleich von Firmennamen),
    - um Unternehmen gezielt informieren zu können (monatlicher Versand der IHK-Zeitschrift Magazin Wirtschaft, Versand verschiedener IHK-Infodienste),
    - um Unternehmen zu IHK-Veranstaltungen einladen zu können,
    - um Umfragen durchführen zu können (Konjunkturumfragen etc.),
    - um Bescheinigungen ausstellen zu können,
    - um die Berufsausbildung in der Region zu organisieren,
    - um Unternehmen für öffentliche Aufträge benennen zu können,
    - für das eigene Rechnungswesen.
    Team Datenmanagement für Einzelunternehmen und GbR
    • 0711 2005-1570
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    Team Datenmanagement für im Handelsregister eingetragene Unternehmen
    • 0711 2005-1520
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  • Unternehmensförderung
    Länder, Bund und EU stellen der Wirtschaft unterschiedliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen zur Verfügung. Teilweise sind die Programme kombinierbar.

    Die IHK Region Stuttgart informiert über die Programme und deren Konditionen. Anträge auf zinsverbilligte und/oder staatlich verbürgte Darlehen sind bei der Hausbank einzureichen. Die IHK begutachtet die Anträge für die staatlichen Förderbanken.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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    Doris Schmid
    Doris Schmid
    • 0711 39007-8322
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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    Oliver Kettner
    Oliver Kettner
    • 07151 95969-8724
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    Weitere Informationen
    • Gründerförderung
  • Unternehmensgründung
    Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein: Eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Vorbereitung der Unternehmensgründung sind unerlässlich, um gleich von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie dabei unter anderem durch Informations- und Beratungsangebote, Workshops und Seminare. Erstauskünfte erhalten Sie beim Service Center Existenzgründung unter Telefon 0711 2005-1677.

    Themen sind unter anderem:
    - Persönliche Eignungsvoraussetzungen
    - Geschäftsplan, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung
    - Gewerbeanmeldung und erforderliche Genehmigungen
    - Betriebliche und persönliche Risikovorsorge
    - Markt- und Standortfragen
    - Rechtsform und Firmen-/Unternehmensname
    - Finanzierung, Kapitalbeschaffung, Rating
    - Steuerrecht, Sozialabgaben, Buchführungspflichten
    - Unternehmensnachfolge, -übergabe, Wertermittlung

    Für alle, die eine Dienstleistungstätigkeit aufnehmen wollen, steht die IHK zudem als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung und unterstützt bei den notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Alexander Pintaudi
    Alexander Pintaudi
    • 0711 39007-8329
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    Weitere Informationen
    • Herausforderung Unternehmensnachfolge
    • Für Gründer
    • Gründungsfrühstück
    • Der Nachfolgemoderator für die IHK Region Stuttgart
    • Informationen zur Existenzgründung
    • Stuttgarter Nachfolgetag
    • Unternehmensverkauf
    • Webinar: Die Nachfolgebörse nexxt-change
    • Webinar: Nachfolge ist weiblich - Chancen für Frauen
  • Unternehmensgründung im Ausland
    Viele Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig oder beabsichtigen, im Ausland zu investieren und eine Firma zu gründen. Die IHK Region Stuttgart informiert über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland und im Auslandsgeschäft.

    Unternehmen erhalten bei der IHK unter anderem Beratung und Informationen zum ausländischem Firmen- und Gesellschaftsrecht und zur Wahl der geeigneten Rechtsform, zum gewerblichen Rechtschutz im Ausland, zum Vertragsrecht in anderen Ländern und zum internationalen Vertragsrecht, zur Forderungsbeitreibung im Ausland, zum ausländischen Vertriebsrecht, zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in anderen Ländern, zu Auslandseinsätzen und Entsendungen ins Ausland sowie zum ausländischen Steuer- und Devisenrecht. Sie bietet dazu auch Fachveranstaltungen an.
    Weitere Informationen
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Unternehmenskauf
    Existenzgründungsberatung
    Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenskooperationen
    Kleine und mittlere Unternehmen gelangen in Zusammenarbeit mit anderen manchmal eher zum wirtschaftlichen Erfolg als alleine.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt mit Kooperationsstammtischen und Veranstaltungen Kooperationen, die Unternehmen aus eigener Kraft nicht bewerkstelligen können.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Holger Triebsch
    Holger Triebsch
    • 0711 2005-1328
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    Weitere Informationen
    • Zollfrei ins Ausland: Der digitale Weg zum Carnet
  • Unternehmensnachfolge
    In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Unternehmensübergaben an. Dabei ergeben sich vielfältige Fragen - von der Qualifikation des Nachfolgers über betriebswirtschaftliche, steuer- und gesellschaftsrechtliche Belange bis hin zu familiären Interessen.

    Mit ihrem Informations- und Beratungsangebot steht die IHK Region Stuttgart allen an der Unternehmensnachfolge Beteiligten zur Seite.
    Alexander Ummenhofer
    Alexander Ummenhofer
    • 0711 2005-1308
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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    Oliver Kettner
    Oliver Kettner
    • 07151 95969-8724
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    Weitere Informationen
    • Herausforderung Unternehmensnachfolge
    • Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2022 bis 2026
    • Lebenswerk erhalten - Nachfolge gestalten
    • Aktuelle Inserate der nexxt-change Unternehmensbörse
    • Checkliste zur Nachfolge
    • DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2025
    • Formen der Unternehmensübertragung
    • Hinweise zum Unternehmenskauf
    • IHK Nachfolge-Club
    • Der Nachfolgemoderator für die IHK Region Stuttgart
    • Nachfolge im Familienunternehmen
    • Nachfolgebörse nexxt-change
    • Notfallplanung - Das Lebenswerk sichern
    • Sonderheft Nachfolge 2025
    • Stuttgarter Nachfolgetag
    • Unternehmensbewertung
    • Unternehmensbewertung
    • Unternehmensnachfolge
    • Unternehmensnachfolge
    • Unternehmensverkauf
    • Webinar: Die Nachfolgebörse nexxt-change
    • Webinar: Nachfolge ist weiblich - Chancen für Frauen
    • Zehn Gebote der Übergabe
  • Unternehmenssicherung
    Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten benötigen häufig Unterstützung von außen, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern.

    Als Regionalpartner der KfW steht die IHK Region Stuttgart als Ansprechpartner für die Programme Runder Tisch und Turn-Around-Beratung zur Verfügung. In den ersten zwei Jahren nach Gründung des Unternehmens kann zudem das KfW-Programm Gründercoaching Deutschland in Anspruch genommen werden. Informationen hierzu gibt es ebenfalls bei der IHK.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Weitere Informationen
    • Risikomanagement für Unternehmen
    • Unternehmensführung
    • Nachfolge im Familienunternehmen
    • Notfallplanung - Das Lebenswerk sichern
  • Unternehmensübergabe
    In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Unternehmensübergaben an. Dabei ergeben sich vielfältige Fragen - von der Qualifikation des Nachfolgers über betriebswirtschaftliche, steuer- und gesellschaftsrechtliche Belange bis hin zu familiären Interessen.

    Mit ihrem Informations- und Beratungsangebot steht die IHK Region Stuttgart allen an der Unternehmensnachfolge Beteiligten zur Seite.
    Alexander Ummenhofer
    Alexander Ummenhofer
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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    Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei geht es häufig um die Themen Einstellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit oder Fragen des Urlaubanspruchs. Themen wie Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt. Auch tauchen immer wieder Fragen des Sozialrechts auf.

    Die IHK Region Stuttgart hält zu allen Themen Informationen für den Arbeitgeber vor und informiert ihre Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Dabei kann und darf sie die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus.
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    • Arbeits- und Sozialrecht
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    • Jugendarbeitsschutzgesetz
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  • Ursprungsauskünfte, rechtsverbindliche
    Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungslandes einer Ware zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.

    Welchen Ursprung hat eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind? Wer hat den Nachweis über den Warenursprung zu führen und wie erfolgt dieser?

    Die IHK Region Stuttgart berät die Mitgliedsunternehmen über die zahlreichen Regelungen des Ursprungsrechts. Sie ertelit auch verbindliche Ursprungsauskünfte, das heißt, sie legt den Warenursprung rechtsverbindlich fest.

    Die IHK stellt auf Antrag die Ursprungszeugnisse, die zum Nachweis des Warenursprungs dienen, aus.
     Marc Bauer
    Marc Bauer
    • 0711 2005-1235
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    • Außenhandel
    • Warenursprung und Handelsabkommen
  • Ursprungsrecht
    Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungslandes einer Ware zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.

    Welchen Ursprung hat eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind? Wer hat den Nachweis über den Warenursprung zu führen und wie erfolgt dieser?

    Die IHK Region Stuttgart berät die Mitgliedsunternehmen über die zahlreichen Regelungen des Ursprungsrechts. Sie ertelit auch verbindliche Ursprungsauskünfte, das heißt, sie legt den Warenursprung rechtsverbindlich fest.

    Die IHK stellt auf Antrag die Ursprungszeugnisse, die zum Nachweis des Warenursprungs dienen, aus.
     Marc Bauer
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  • Ursprungszeugnisse
    Das Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

    Die IHK Region Stuttgart stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr notwendigen Ursprungszeugnisse aus. Auch die Vordrucke für Ursprungszeugnisse sind bei der IHK erhältlich. Alle Formulare für die Außenwirtschaft erhalten Sie in unserem IHK-Online-Shop.

    Ursprungszeugnisse können bei der IHK auch elektronisch beantragt werden. Mit Hilfe der digitalen Signatur - ein Startpaket gibt es bei der IHK - können die Dokumente über das Internet angefordert werden.
    Heiko Hettich
    Heiko Hettich
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    Ute Minßen
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    • Boykott-Erklärungen
    • Lieferantenerklärung: Häufig gestellte Fragen
    • Ursprungszeugnisse
  • Uruguay
    Sie suchen einen Handelspartner in einem lateinamerikanischen Staat oder möchten in Lateinamerika investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
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  • Usbekistan
    Sie suchen einen Handelspartner in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) oder möchten in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

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    Barbara Effenberger
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