Gefahrgutfahrer

ADR-Schulungsbescheinigung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, müssen besonders geschult und geprüft werden. Die Beförderungseinheit ist dann grundsätzlich mit orangefarbenen Tafeln zu versehen. Folglich muss der Fahrzeugführer im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Weitere Regelungen sind in den Unternehmen von den am Gefahrguttransport beteiligten Personen umzusetzen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter, die Gefahrgutfahrer ausbilden möchten. Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme die ADR-Schulungsbescheinigung aus. Dies gilt auch für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen im Falle von Verlust oder Diebstahl.
Für die Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung benötigt die IHK ein Lichtbild in Passbildqualität gemäß Anlage 8 der Passverordnung.
Bis zum 31. März 2019 von der IHK ausgestellte ADR-Schulungsbescheinigungen nach dem alten Muster dürfen bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Geltungsdauer weiter verwendet werden.