Fake-Shops im Internet
Fake-Shops stellen eine wachsende Bedrohung für Verbraucher und die seriöse Wirtschaft dar. Diese betrügerischen Online-Shops täuschen mit professionell gestalteten Webseiten und vermeintlich attraktiven Angeboten, liefern jedoch keine Ware oder minderwertige Produkte. Für Händler und Hersteller bedeutet dies nicht nur wirtschaftlichen Schaden, sondern auch einen Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden. Dieses Merkblatt zeigt auf, wie man Fake-Shops erkennt, welche Risiken damit verbunden sind und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um sich und ihre Kundschaft zu schützen.
Begriff und Abgrenzung
Der “Fake-Shop” ist dadurch gekennzeichnet, dass er unter Verwendung eines bekannten, täuschend echt nachgebildeten oder anderweitig vertrauenserweckenden Designs Kunden zur Tätigung von Internetbestellungen verleitet. Hierbei wird regelmäßig bekannte Markenware zu einem Schnäppchenpreis angeboten, die im weiteren Verlauf entweder nie oder nicht in der erwarteten Qualität geliefert wird. Dass es sich um einen betrügerische Webseite handelt, ist häufig, auch im Hinblick auf die Internet-Domain, erst auf den zweiten Blick zu erkennen, so etwa wenn ersichtlich gesetzliche Informationspflichten nicht eingehalten werden. Häufig anzutreffen ist der Fakeshop im Bereich von Elektroartikeln und Kleidung, jedoch nicht ausschließlich.
Dieses Phänomen ist abzugrenzen von klassischen Fällen der Produktpiraterie, in denen Markenware auch außerhalb eines auf Betrug angelegten Online-Shops, unter Verletzung der Rechte des Herstellers, imitiert und zum Verkauf angeboten wird. Für einen Austausch zu diesbezüglichen Themen wenden Sie sich gerne an den durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer mit initiierten Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e. V.. Hier engagieren sich seit 1997 namhafte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen für ein Umfeld, das Wirtschaft und Verbraucher, insbesondere durch eine verstärkte Sensibilisierung, vor Schäden durch Produktpiraterie schützt.
Anders gelagert sind auch die eher neueren Dumping-Preis-Phänomene im globalen Handel. Beim Vertrieb dieser “Billig-Produkte” wird häufig unter Verwendung von Eigennamen nicht über Markenrechte getäuscht. Vielmehr wird der angesprochene Kundenkreis regelmäßig gerade im Wissen über Herkunft und Qualitätsstandard (z. B. hinsichtlich der Produktsicherheit) zur Abgabe einer Bestellung bewegt. Die IHK setzt sich über ihre Dachorganisation für faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel ein.
Wirtschaftsbezogene Auswirkungen
Verbraucherinnen und Verbraucher erleiden als Folge einer Bestellung in der Regel primär einen finanziellen Schaden durch Nichtlieferung oder Schlechtleistung trotz Zahlung des Kaufpreises. Im Rahmen des Bestellprozesses erhalten die Betreiber des Fake-Shops zudem je nach Art der gewählten Zahlungsmethode auch personenbezogene Daten, insbesondere Kreditkartendaten. Im Einzelfall sind auch Unternehmen als Kunden durch Nichtlieferung oder mindere Qualität betroffen.
Markenhersteller werden zudem bei der Förderung und dem Erhalt einer erworbenen Reputation behindert. Verbraucher werden ihre negativen Erfahrungen mit Bestellungen in Fake-Shops zumindest mittelbar gedanklich mit den betreffenden Herstellern in Verbindung bringen. Eine Rufschädigung ist im Einzelfall daher nicht auszuschließen.
Betrügerische Online-Shops erkennen
Gerade wer über eine Online-Suchmaschine nach Anbietern oder Produkten sucht, kann unerkannt auf einer gefälschten Internetseite landen. Grundsätzlich gilt hier, wie bei Geschäften im Internet allgemein: ungewöhnlich niedrige Preise, Übersetzungs- bzw. Rechtschreibfehler sowie allzu reißerische Aufmachungen sollten stutzig machen.
Vorsicht ist vor allem bei Online-Shops geboten, die kein Impressum haben, datenschutzrechtliche Hinweise vermissen lassen und lediglich Vorkasse als Zahlungsmöglichkeit anbieten. Auch eine ungewöhnliche Internet-Domain kann ein Indiz für einen Fake-Shop sein.
Oft hilft bei Verdacht bereits eine Recherche nach Kundenbewertungen, die gegebenenfalls auf gute oder unlautere Geschäftspraktiken schließen lassen.
Eine Auflistung weiterer möglicher Anhaltspunkte sowie einen “Fake-Shop Finder” mit dessen Hilfe die Seriosität von Online-Shops überprüft werden kann, findet sich auf der Webseite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
Handlungsmöglichkeiten für Händler und Produzenten
- Sind Unternehmen selbst als Kunden eines Fakeshops betroffen, sollten sie die Stellung einer Strafanzeige erwägen, sowie je nach gewählter Zahlungsart Kontakt zu Ihrer Bank oder sonstigem Zahlungsdienstleister aufnehmen.
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Weiteres Vorgehen gegen die Betreiber:Online-Betrüger bedienen sich nicht selten eines verschleiernden Verhaltens. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betroffenen Unternehmen völlig schutzlos und ohne Handlungsmöglichkeiten gestellt sind. So kann in vielen Fällen zumindest eine rasche Abschaltung des Fake-Shops erreicht werden.(1) Melden Sie den Fake-ShopVerdächtige Shops können etwa bei der Verbraucherzentrale und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden, die nach Prüfung entsprechende Warnungen herausgeben und weitere Maßnahmen initiieren. Wenn Fake-Shops auf bekannten Marktplätzen (z. B. eBay, Amazon) auftreten, können diese oft schnell reagieren und Angebote entfernen.(2) StrafanzeigeEntsprechenden Geschäftsverhalten kann den Tatbestand des (gewerbsmäßigen) Betruges erfüllen. Die Erstattung einer Strafanzeige sollte daher in Betracht gezogen werden. Es bietet sich im eigenen Interesse an, die Ermittlungen durch das Bereitstellen von Beweisen und Informationen zu unterstützen, z. B. durch die. Anfertigung von Screenshots, Sicherung von URLs und Telekommunikationsdaten, die für die Strafverfolgungsbehörden hilfreich sein können.Fälle, in denen die Täter systematisch Vorkasse-Zahlungen von ihren Kunden kassiert hatten, ohne die angebotenen Waren zu liefern, wurden durch deutsche Strafgerichte in den letzten Jahren bereits mehrfach als gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug beurteilt.(3) Kontakt zur IHKDie IHK unterstützt betroffene Unternehmen bei der Einleitung von Verfahren gegen betrügerisches Verhalten unter Anderem über eine Zusammenarbeit mit den Wettbewerbszentralen und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V..(4) Vorgehen aus SchutzrechtenWerden durch die Betreiber des Fake-Shops unbefugt Markenzeichen oder andere gewerbliche Schutzrechte übernommen, kann aus diesen gegen die Rechtsverletzung vorgegangen werden.Im Falle eines Verstoßes gegen sein Markenschutzrecht kann der Inhaber Unterlassung, Vernichtung und Schadensersatz verlangen. Um die Vertriebswege bei einem Markenverstoß möglichst schnell klären zu können, hat der Markeninhaber des Weiteren einen Auskunftsanspruch. Daneben sind Kennzeichenverletzungen auch gesetzlich unter Strafe gestellt. Schon der Versuch kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei gewerbsmäßigem Handeln erhöht sich die Strafe auf bis zu 5 Jahre.(5) Zivilrechtliche VerfahrenDarüber hinaus gestaltet sich eine zivilrechtliche Inanspruchnahme aufgrund eines die wahre Unternehmensidentität verschleiernden Agierens aus dem Ausland heraus häufig als schwierig. Eine effektive Rechtsverfolgung ist gerade in Drittstaaten nicht selten mit angemessenen Mitteln nicht zu gewährleisten. Eine Identifikation der mitwirkenden Personen wird ohne Mitwirkung der Strafverfolgungsbehörden nur in sehr wenigen Fällen gelingen können. Übernimmt der Fakeshop Werbetexte, Produktbeschreibungen, Bilder oder sonstige gestalterische Elemente bestehen je nach den Umständen im Einzelfall auch urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche.(6) Kontakt zu Suchmaschinen, Domain-Registrierungsunternehmen und HosternZudem kann über entsprechende Meldeverfahren eine Herausnahme aus den Suchergebnissen von Internetsuchmaschinen sowie eine Sperrung der Internet-Domain beim Registrar bzw. eine Löschung der Inhalte beim Hosting-Provider der Webseite zu erreichen. Eine Berufung auf Markenrechte, die zu Ihren Gunsten bestehen, erhöht die Chancen auf eine Abschaltung des Fake-Shops.Wer Inhaber eines Marken- oder Kennzeichenrechts ist und vermutet, dass dieses durch die von dem Fakeshop verwendete Domain verletzt wird, kann zudem bei der jeweiligen Registrierungsstelle eine Auskunfts-Anfrage stellen. Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird und datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, gibt dieses die Domain-Inhaberdaten nach individueller Prüfung und Nachweis der Rechte heraus. Das Registrierungsunternehmen für Webseiten mit der Endung “.de” ist die Denic eG.
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Präventive Maßnahmen:(1) Schutz der eigenen Marke und ProdukteLassen Sie Ihre Marke und Produktdesigns beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen. Aus entsprechenden gewerblichen Schutzrechten kann häufig effektiv vorgegangen werden.
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(2) Produktbilder und Texte kennzeichnenDie Verwendung etwa von Wasserzeichen oder das berechtigte Anbringen von Copyright-Hinweisen kann eine unautorisierte Nutzung durch Fake-Shops erschweren.
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(3) Monitoring und FrüherkennungEine regelmäßige Online-Recherche nach den eigenen Produkten und Markenbegriffen kann zu einer frühzeitigen Entdeckung von Fake-Shops führen.s frühzeitig zu entdecken. Am Markt existieren spezialisierte Monitoring-Tools, die das Internet nach Fälschungen oder Markenmissbrauch durchsuchen.
(4) Kundenkommunikation stärken
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Informieren Sie Kundinnen und Kunden über bekannte Fake-Shops und geben Sie Tipps zur sicheren Bestellung, etwa durch die klare Benennung authentischer Vertriebskanäle (autorisierte Händler, offizielle Online-Shops) Ihres Unternehmens.
Stand Juli 2025