Betrieblicher Umweltschutz

EMAS – Umweltmanagement-System

Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz nach den Vorgaben einer Norm zu organisieren. Hierzu zählt unter anderem EMAS („Environmental Management and Audit Scheme“). Die Teilnahme von Organisationen an EMAS ist freiwillig und kann von allen Betrieben genutzt werden.
Basis ist eine Verordnung der Europäischen Union. Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich dazu, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüfen.
Die Registrierung der Teilnehmer ist in Deutschland Aufgabe der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als „Gemeinsame Stelle der registerführenden Stellen“ veröffentlicht hier das tagesaktuell geführte EMAS-Register.
Sie können in dem Register nach einzelnen Organisationen und Ihren EMAS-registrierten Standorten suchen oder die EMAS-Organisationen einer Region, einer Branche oder einer Betriebsgröße recherchieren.
Die IHK Region Stuttgart hat die EMAS-Registerführung auf die IHK Südlicher Oberrhein übertragen.