Gefahrgutregelungen beim Transport durch den Eurotunnel

Bei Ankunft am jeweiligen Frachtterminal in Großbritannien oder Frankreich müssen die dem ADR unterliegende gefährliche Güter bei Eurotunnel Fracht angemeldet werden. Derzeit hat die Eurotunnel ihre Richtlinien für den Transport von Gefahrgut im Eurotunnel noch nach den Regelungen des ADR 2023 veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass an dieser Stelle die Richtlinien an das ADR 2025 in Kürze angepasst werden.
Zum konkreten Prozedere finden Sie auf dem Internetauftritt der Eurotunnel Fracht Anleitungen für Transportunternehmer und das Fahrpersonal. Faltblätter und kleinere Filmsequenzen unterstützen das Fahrpersonal zu weiteren Sicherheitsanweisungen.
In den Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel wird festgelegt, wie die Anmeldung erfolgen muss und welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden dürfen. In einer nach Klassen und UN-Nummern geordneten Stoffliste, sind die uneingeschränkt oder einschränkt zugelassenen Güter aufgeführt.
Stand: 03.02.2025