DIHK nimmt Stellung: Trilog-Entwurf einer Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI-Act)

Künstliche Intelligenz (KI) gilt als eine der Schlüsseltechnologien der Digitalisierung und als Treiber des wirtschaftlichen Wachstums. Mit der Verordnung für Künstliche Intelligenz (AI Act) möchte die Europäische Union einen Rechtsrahmen für den vertrauenswürdigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen. Derzeit befindet sich die KI-Verordnung im Trilogverfahren. In diesem finalen Verfahrensstadium hat die DIHK erneut eine Stellungnahme abgegeben.
Der AI Act regelt, welchen Pflichten Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen unterliegen und welche Anforderungen die KI-Systeme selbst erfüllen müssen. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Regulierungsansatz und unterscheidet zwischen KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko, Hochrisiko-KI-Systemen und KI-Systemen mit geringem Risiko. Der Verordnungsentwurf befindet sich mittlerweile im “Trilogverfahren” zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament, deren teilweise unterschiedlichen Vorstellungen nun zusammengeführt werden müssen.
Die DIHK hat die wesentlichen Inhalte Verordnung und der Textvorschläge bewertet und in einer Stellungnahme (PDF-Datei · 258 KB)  zusammengefasst. Um die Weichen für die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von KI sicherzustellen, setzt sich die DIHK sowohl auf Landes- und Bundesebene als auch auf EU-Ebene für eine Verbesserung der KI-Rahmenbedingungen ein. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es wichtig, dass die Sicherheit und das Vertrauen für den Einsatz von KI-Technologien gestärkt werden. Daher begrüßt die DIHK grundsätzlich die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens. Dabei gilt es, das richtige Maß zwischen sicheren KI-Systemen und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen zu finden. Die gesetzlichen Regelungen dürfen keine unnötigen Hemmnisse für die Weiterentwicklung bei KI aufbauen und sollten vielmehr innovationsfördernd wirken.
Zentrale Forderungen der DIHK sind: Durch eine differenzierte, aber möglichst eindeutige Bestimmung des Begriffs „KI-System“. sollte Rechtssicherheit geschaffen werden. Das tatsächliche, konkret von diesen Systemen ausgehende Risiko sollte bei der Risikobewertung Berücksichtigung finden. Die daraus abgeleiteten Pflichten sollten pragmatisch ausgestaltet werden, damit der bürokratische Aufwand für Unternehmen möglichst gering bleibt. Außerdem ist die Kohärenz mit Anforderungen aus bereits bestehenden europäischen Vorschriften sicherzustellen.
Die DIHK hatte sich im bisherigen Gesetzgebungsverfahren bereits aktiv eingebracht. Die Positionierung im Rahmen des Trilogverfahrens knüpft an die DIHK-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz vom 5. August 2021 an. Viele der dort genannten Forderungen finden sich im Entwurf des Europäischen Parlaments wieder.
(Quelle DIHK)