EU-Spielzeug-Verordnung: EU-Parlament und Rat einigen sich

Die EU-Kommission hatte 2023 die geltenden Vorschriften zur Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet (Entwurf). Das Europäische Parlament und der Rat haben nun eine vorläufige politische Einigung erzielt. Mit der neuen Verordnung sollen Kinder insbesondere besser vor schädlichen Chemikalien, wie PFAS, endokrinen Disruptoren und Bisphenolen geschützt werden. Alle Spielzeuge sollen künftig über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, , das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
Die Verordnung enthält strengere Vorschriften für Online-Verkäufe und gibt der Marktüberwachung mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass importiertes Spielzeug für die Verbraucher genauso sicher ist wie in der EU hergestelltes Spielzeug. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dieses Ziel angesichts der Produktflut und der knappen Ressourcen im Vollzug bei Zoll und Marktüberwachungsbehörden realisiert werden kann.
Zusätzlich zu den bereits verbotenen Stoffen wird die neue Verordnung die Verwendung von Chemikalien verbieten, die das endokrine System (endokrine Disruptoren) oder das Atmungssystem beeinflussen, Hautallergien auslösen oder für bestimmte Organe toxisch sind. Außerdem wird die Verwendung gefährlicher Bisphenole und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug verboten.

Digitaler Produktpass statt Konformitätserklärung

Die EU-Konformitätserklärung wird durch die Verpflichtung ersetzt, für jedes Spielzeug einen Produktpass vorzuhalten, um die Konformität mit den Anforderungen der Verordnung zu belegen. Der Produktpass wird über einen Datenträger, beispielsweise eines QR-Codes, mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft sein und die gleichen technischen Anforderungen wie ein in der Ökodesignverordnung (ESPR) enthaltener Produktpass erfüllen. Die Referenznummer des Produktpasses muss in einem zentralen Register der Kommission eingetragen werden, das im Rahmen der ESPR eingerichtet wird. Diese Information muss beim Zoll angegeben werden, wenn Spielzeuge aus Nicht-EU-Ländern in das zollrechtliche Verfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Nach Aussagen der EU-Kommission soll ein neues IT-System alle digitalen Produktpässe an den EU-Außengrenzen überprüfen und die Sendungen ermitteln, die eingehendere Kontrollen beim Zoll benötigen. Die Kontrolle von Spielzeug durch nationale Inspektoren werde so erleichtert, da Informationen im digitalen Produktpass leicht verfügbar sein werden. Dadurch würden die Maßnahmen gegen unsicheres Spielzeug in der EU gestrafft und sichergestellt, dass alle Spielzeughersteller im Wettbewerb gleich und fair behandelt würden.

Querverbindungen zu anderen Verordnungen

Spielzeuge mit digitalen Funktionen sollen Sicherheits- und Datenschutzstandards einhalten. Spielzeuge, die KI nutzen und in den Geltungsbereich der Verordnung über künstliche Intelligenz fallen, müssen den Vorschriften für Cybersicherheit, Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre genügen. Hersteller von digital vernetztem Spielzeug müssen die EU-Vorschriften zur Cybersicherheit einhalten und gegebenenfalls die Risiken für die psychische Gesundheit und die kognitive Entwicklung von Kindern berücksichtigen, die solches Spielzeug benutzen.
Die Spielzeugverordnung verweist u.a. hinsichtlich der Vorgaben für den Bereich Online-Handel, Produktbeobachtungen und Rückrufmanagement auf die Regelungen der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Weitere Schritte

Die politische Einigung bedarf nun der förmlichen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung sieht eine verlängerte Übergangsfrist von 54 Monaten für die Anpassung der Industrie und der Behörden an die neuen Vorschriften vor.
(Quelle DIHK, Europäische Kommission, EU-Parlament)