1. Dezember 2022
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Mehrwegangebotspflicht: Was Unternehmen ab Januar beachten müssen
Ab 1. Januar 2023 werden Betriebe der Gastronomie und des Lebensmitteleinzelhandels sowie Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten.
Über den rechtlichen Rahmen, die Umsetzungsmöglichkeiten und Ausnahmeregelungen informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am Montag, 12. Dezember, zwischen 10 und 12 Uhr. Die IHK lädt die Teilnehmer ein, bereits bei der Anmeldung zur Veranstaltung Fragen einzureichen.
Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Mit der Mehrwegangebotspflicht wird die EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt.
Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Mit der Mehrwegangebotspflicht wird die EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt.
Online anmelden bis Freitag, 9. Dezember, unter www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen