26. August 2026
EU-Verpackungsverordnung (PPWR): IHK startet bundesweite Kampagne
Verpackungen ressourcenschonender gestalten, Abfälle vermeiden und die Kreislaufwirtschaft in Europa voranbringen: Diese Ziele verfolgt die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) – Ziele, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg unterstützt.
„Allerdings werden mit den offenen Auslegungs- und Umsetzungsfragen und insbesondere mit der nicht einheitlichen EU-Lösung diese Ziele nicht erreicht, sondern für die europäischen Unternehmen die Wettbewerbsbedingungen weiter verzerrt“, so IHK-Präsidentin Désirée Derin-Holzapfel. Auslegungen der EU-Kommission und der Zentralen Stelle Verpackungsregister widersprächen sich teilweise. „Hinzu kommt ein erheblicher Bürokratieaufwand, der die Unternehmen mit unverhältnismäßigen Verwaltungskosten belastet“, ergänzt Derin-Holzapfel.
IHK-Präsidentin Désirée Derin-Holzapfel
Die IHK-Organisation ruft Unternehmen jetzt zum Handeln auf und startet eine bundesweite Kampagne. Um den Firmen in Brüssel direkt Gehör zu verschaffen und die zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall sowie die hessischen Europaparlamentarier für die erheblichen Zusatzbelastungen durch die PPWR zu sensibilisieren, bietet die IHK-Organisation Musterschreiben an. Unternehmen können diese durch ihre eigenen Belastungsbeispiele ergänzen und direkt an die EU-Kommissarin unter der E-Mail: Jessika.ROSWALL@ec.europa.eu) und die sechs hessischen Europaparlamentarier (hier finden Sie die Abgeordneten und ihre Kontaktdaten) senden. Der Versand der angepassten Musterschreiben durch die Unternehmen soll im Zeitraum vom 1. bis 15. September erfolgen. Die Musterschreiben stehen auf der IHK-Website zu diesem Thema zum Download bereit.
„Politik und Verwaltungen müssen umgehend für praxistaugliche Vorgaben sorgen und das Inkrafttreten bis dahin wieder aussetzen“, fordert die Unternehmerin Derin-Holzapfel. „Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gute Regulierung schafft beides.“ Wesentliche PPWR-Vorgaben gelten seit dem 12. August, das IHK-Umweltteam berät zu dem Themenfeld. Die Vorgaben bringen für Unternehmen weitreichende Veränderungen mit sich. Und fast alle sind betroffen: ob Hersteller, Importeure, Händler und zahlreiche weitere Firmen, die Verpackungen verwenden oder in Verkehr bringen.
Bereits durch das Verpacken und Versenden von Waren greifen die Pflichten nach der PPWR. Diese reichen von Dokumentations- und Nachweispflichten bis zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Zudem gilt nach Auffassung der nationalen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ein Unternehmen als „Erzeuger“, wenn es für den Warenversand einen Versandkarton mit Klebeband und Füllmaterial zu einer vollständigen Versandverpackung zusammenfügt. Danach muss es für die vollständige Verpackung eine technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung erstellen sowie die Verpackung mit seinem Namen und seiner Anschrift kennzeichnen.
Diese Auslegung steht allerdings im Widerspruch zu den Anfang August 2026 veröffentlichten Auslegungshinweisen der Europäischen Kommission zur PPWR. „Für die betroffenen Unternehmen entsteht dadurch erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit, weil unklar bleibt, welcher Auffassung sie bei der praktischen Umsetzung folgen sollen“, schildert IHK-Umweltreferentin Elke Elsner aus ihrer Beratungspraxis. Die Komplexität der Vorgaben stelle gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen: „KMU verfügen in der Regel nicht über eigene Rechts- oder Umweltabteilungen und sind deshalb besonders auf verständliche und verlässliche Vorgaben angewiesen.“ Neben Info-Veranstaltungen bietet die IHK – obwohl viele Fragen noch offen sind – Wissenswertes auf ihrer Website zu diesem Thema, darunter Leitlinien und Antworten auf praktische Auslegungsfragen der EU-Kommission. Weitere PPWR-Vorgaben sollen schrittweise in den kommenden Jahren greifen.
„Der bürokratische und finanzielle Aufwand ist insbesondere für kleine Unternehmen unverhältnismäßig und in der betrieblichen Praxis unzumutbar“, bringt es IHK-Präsidentin Derin-Holzapfel auf den Punkt. „Unsere Unternehmen brauchen jetzt vor allem eines: Rechtssicherheit mit gleicher Umsetzung EU-weit.“ Auf Grundlage offener Auslegungsfragen lasse sich nicht planen: „Die Ziele der Kreislaufwirtschaft sind richtig. Damit sie in der Praxis erreicht werden können, müssen die Regeln allerdings eindeutig und umsetzbar sein – ansonsten schaden wir unserem Wirtschaftsstandort.“ Die hessischen Industrie- und Handelskammern arbeiten derzeit an Austauschformaten mit dem hessischen Umweltministerium sowie den Regierungspräsidien als Kontrollbehörden der PPWR.
Mit Blick auf die Bundesregierung und die zuständigen europäischen Institutionen fordert die IHK Kassel-Marburg, offene Fragen gemeinsam mit der Wirtschaft schnell zu klären, bestehende Unklarheiten zügig zu beseitigen und insbesondere die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen stärker zu berücksichtigen. Désirée Derin-Holzapfel unterstreicht, dass die PPWR erst nach dem Aufbau einer einheitlichen EU-Plattform umgesetzt werden sollte. Zugleich brauche es Bagatellschwellen für Registrierungspflichten, die sowohl nach Unternehmensgröße, nach Verpackungsvolumen als auch nach Verpackungsanteil von Kleinstteilen gestaffelt sein müssten. „Auch der Verzicht auf die verpflichtende Bestellung von Bevollmächtigten würde uns den EU-Zielen näher bringen, ohne die Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten“, hält Désirée Derin-Holzapfel fest.
Service: Die Industrie- und Handelskammern stellen Musterschreiben bereit, das Unternehmen ausfüllen und der EU-Kommissarin und den hessischen Europaabgeordneten zusenden können, um auf Umsetzungsprobleme in der Praxis hinzuweisen. Die Schreiben sollen bis zum 15. September verschickt werden, sie stehen auf der IHK-Website zu diesem Thema zum Download bereit.
