9. September 2026
PPWR: Bevollmächtigtenpflicht bremst EU-weiten Handel aus
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg kritisiert wiederholt neue bürokratische Belastungen durch die europäische Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).
So müssen seit dem 12. August 2026 Unternehmen, die verpackte Waren unmittelbar an Endabnehmer in andere EU-Mitgliedstaaten liefern, jeweils vor Ort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bestellen, sofern sie nicht über eine Niederlassung verfügen. Auf diese und weitere Belastungen durch die PPWR macht die IHK Kassel-Marburg gemeinsam mit den anderen IHKs in Deutschland seit Anfang September im Zuge einer Kampagne aufmerksam. Inzwischen haben auch zwei Mitglieder aus Hessens Landesregierung die zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall angeschrieben, um für ein praxisnäheres und wettbewerbsverträglicheres Vorgehen zu werben.
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung Manfred Pentz sowie der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Ingmar Jung, sprechen sich wie die IHK Kassel-Marburg unter anderem dafür aus, auf die Benennung eines Bevollmächtigten in jedem Mitgliedsstaat für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verzichten – ein Vorschlag, den auch die Europäische Kommission unterbreitet hat und den die IHK Kassel-Marburg ausdrücklich begrüßt. Ergänzend schlagen Pentz und Jung vor, Bagatellgrenzen bei Registrierungs- und Meldepflichten für Kleinstunternehmen und KMU einzuführen sowie ein EU-weites Registrierungssystem aufzubauen. Ökologische Ambition und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit müssten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, um auf gesellschaftliche Akzeptanz zu stoßen. Auch in der Bundesregierung findet ein Umdenken statt.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wie Désirée Derin-Holzapfel, Präsidentin der IHK Kassel-Marburg, fordern darüber hinaus einen Aufschub der PPWR, ein sogenanntes Moratorium. „Politik und Verwaltungen müssen umgehend für praxistaugliche Vorgaben sorgen und das Inkrafttreten bis dahin wieder aussetzen“, sagt sie. „Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gute Umsetzung schafft beides.“
Derzeit sieht die PPWR keine Bagatellgrenze oder Ausnahme für geringe Liefer- beziehungsweise Verpackungsmengen oder kleinste Verpackungselemente vor. Das bedeutet: Bereits mit dem ersten Paket und dem ersten Gramm Verpackungsgewicht greifen die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten sowie die Vorgaben zu nationalen Registern sowie Sammel- und Verwertungssystemen und den Versand von Begleitschreiben für Nicht-Kleinstteile, die nicht gekennzeichnet werden können. Das Beraterteam der IHK Kassel-Marburg hat bereits zahlreiche Rückmeldungen von kleinen Unternehmen aus Nordhessen und der Region Marburg erreicht, die ihren Versand in andere EU-Mitgliedstaaten wegen dieser Belastungen einstellen. „Es kann nicht sein, dass kleine Händler aufgrund der Vorgaben der Verpackungsvorschriften europäische Märkte aufgeben müssen“, stellt IHK-Präsidentin Désirée Derin-Holzapfel klar. Gleichzeitig würden dadurch Direktimporte aus Drittländern begünstigt, bei denen es häufig schwieriger sei, die europäischen Vorgaben durchzusetzen. „Die Regelung schwächt damit europäische Unternehmen und läuft dem Ziel eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes zuwider“, bilanziert Derin-Holzapfel.
Für jeden belieferten Mitgliedsstaat fallen zusätzliche Kosten an. „Die genauen Kosten lassen sich kaum ermitteln, da die Anbieter diese nicht veröffentlichen“, ergänzt IHK-Umweltreferentin Elke Elsner. „Bislang teilen sie diese nur auf konkrete Nachfrage bezogen auf Empfängerland und Verpackungsmengen und -Materialien mit.“
Hinzu kommt ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand. Dieser umfasst neben der Bestellung des Bevollmächtigten insbesondere die Registrierung, die Meldung der Verpackungsmengen und die Kommunikation mit Behörden und Rücknahmesystemen. „Hinzu kommen Entsorgungsbeiträge, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Land sowie nach Art und Menge der Verpackungen richtet“, ergänzt Elsner. „Praxistaugliche Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen fehlen.“
Vor diesem Hintergrund ruft die IHK-Organisation Unternehmen zum gemeinsamen Handeln auf, eine bundesweite Kampagne läuft noch bis zum 15. September. Um den betroffenen Firmen in Brüssel direkt Gehör zu verschaffen und die zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall sowie die hessischen Europaparlamentarier für die erheblichen Zusatzbelastungen durch die PPWR zu sensibilisieren, bietet die IHK-Organisation Musterschreiben an. Unternehmen können diese durch ihre eigenen Belastungsbeispiele ergänzen und direkt an die EU-Kommissarin unter der E-Mail: Jessika.ROSWALL@ec.europa.eu) und die sechs hessischen Europaparlamentarier (hier finden Sie die Abgeordneten und ihre Kontaktdaten) senden. Der Versand der angepassten Musterschreiben durch die Unternehmen soll bis zum 15. September erfolgen. Die Musterschreiben stehen auf der IHK-Website zu diesem Thema zum Download bereit. Dort finden Sie auch weitere Informationen.
